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In der Vergangenheit sind beim Verband der Diözesen Deutschlands immer wieder Rückmeldungen und Nachfragen zu einzelnen Rechnungen der GEMA eingegangen. Eine Prüfung der diesen Rechnungen zugrundeliegenden Veranstaltungen hat gezeigt, dass dabei vielfältig Lizenzgebühren für die Musiknutzung bei Veranstaltungen in Rechnung gestellt wurden, die bereits über den zwischen dem VDD und der GEMA bestehenden Veranstaltungsvertrag pauschal vergütet sind.
Auffällig ist insbesondere, dass für Konzerte der Ernsten Musik, der liturgischen Musik und Konzerte mit Gospelgesang kirchlichen Veranstaltern eine Lizenzgebühr berechnet wurde. Solche Musikaufführungen sind zwar melde-, nicht aber vergütungspflichtig. Diese Konzerte sind durch die jährlich durch den VDD zu zahlende Pauschalvergütung bereits vergütet, und zwar unabhängig davon, ob von den Besuchern der Veranstaltung Eintritt verlangt wird oder nicht.
Daneben sind kirchliche Veranstalter in letzter Zeit häufig mit Rechnungen für Filmaufführungen befasst gewesen. Der Vertrag zwischen dem VDD und der GEMA ist sehr veranstaltungsbezogen. Das heißt: Veranstaltungen wie Pfarrfeste, Jugendabende oder auch Seniorenveranstaltungen sind nicht gebührenpflichtig, unabhängig von der Wahl des Übertragungsgerätes. Filmaufführungen bei diesen Veranstaltungen sind ebenso wenig lizenzpflichtig wie die Nutzung von CD- oder MP3-Playern oder anderer Medien, die zur Übertagung von Musik genutzt werden.
Bitte überprüft ihr bevor ihr eine Rechnung der GEMA begleichen anhand des Merkblattes und des Fragebogens, ob die Veranstaltung tatsächlich vergütungspflichtig ist. Überprüft bitte auch bereits geleistete Zahlungen an die GEMA auf ihre Rechtmäßigkeit anhand des Merkblattes und des Fragebogens. Bereits geleistete Zahlungen können von der GEMA zurückgefordert werden, wenn die betroffene Veranstaltung durch den Veranstaltungsvertrag pauschal abgegolten ist.
Zum Ende 2017 wurde der Rahmenvertrag über die Musiknutzung bei kirchlichen Feiern außerhalb von Gottesdiensten gekündigt. Jetzt hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) einen neuen Gesamtvertrag zur pauschalen Abdeckung der öffentlichen Wiedergabe von Musikwerken bei "Konzert- und Gemeindeveranstaltungen" mit der GEMA abgeschlossen.
Das Merkblatt und ein Meldebogen stehen hier zum Download bereit: