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Der Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen ist uns wichtig.
Allgemein achten wir darauf, einen respektvollen und grenzachtenden Umgang miteinander zu pflegen.
Wir sind uns bewusst, dass sexualisierte Gewalt in der Verbandsarbeit geschehen kann. Daher wollen wir einen geschützten Rahmen bieten, in dem Kinder, Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene ermutigt werden, Grenzverletzungen anzusprechen, und sich ernst genommen fühlen.
In unseren Kolpingsfamilien erleben unter anderem Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene Freude, Bildung und Gemeinschaft. Es liegt in der Verantwortung der Kolpingsfamilie, dass sie in diesem Rahmen vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt geschützt sind. Dieser Schutz erfordert ein Zusammenspiel aus verschiedenen Maßnahmen auf der Grundlage einer wertschätzenden und achtsamen Grundhaltung aller Ehrenamtlichen.
Ein Instrument, das viele Maßnahmen vereint, ist das institutionelle Schutzkonzept (ISK). Das Bistum Trier erwartet von allen Gruppen vor Ort, ein Schutzkonzept zu erstellen.
Der einfachste Weg dazu ist mit der Pfarrei, bzw. dem pastoralen Raum vor Ort zu klären, ob die Kolpingsfamilie in deren ISK aufgenommen werden kann.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der erste Schritt zur Erstellung eines eigenen ISKs die sogenannte Risikoanalyse.
Der Diözesanverband unterstützt euch. Im Folgenden findet ihr Arbeitshilfen und Ansprechpartner.
Informationen zur Erstellung einer Risikoanalyse
Betroffene von (sexualisierter) Gewalt brauchen schnell unabhängige und professionelle Hilfe durch Ansprechpersonen, denen sie sich anvertrauen können. Auch Engagierte und Leitungsverantwortliche in Verbänden und Organisationen, die Anzeichen sexueller Gewalt wahrnehmen, und sei es auch nur ein Verdacht, sollen sich an kompetente Ansprechpersonen wenden können, damit Betroffene frühzeitig Hilfe bekommen und Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Deshalb arbeitet KOLPING mit dem Deutschen Kinderschutzbund Dortmund e.V. zusammen, der über ein erfahrenes Team in der Kinderschutzarbeit verfügt, das auch Institutionen zu Fragen der Kindeswohlgefährdung berät. Ab sofort können sich alle Kolpingmitglieder und Mitarbeitende unseres Verbandes sowie der Einrichtungen und Unternehmen im Kolpingwerk von montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer 0151-18179323 an folgende Ansprechpersonen wenden:
Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem man eine Rückrufbitte hinterlassen kann.
Die einzelnen Bausteine der Prävention sexualisierter Gewalt des Kolpingwerks Diözesanverband Trier sind in unserem Schutzkonzept aufgeführt. Es ist gültig für das Kolpingwerk in der Diözese Trier e.V., das Kolpingwerk Diözesanverband Trier sowie die Kolpingsfamilie der Kolpinggruppen. Als Teil des Kolpingwerks Diözesanverband Trier ist das Konzept auch gültig für die Kolpingjugend im Diözesanverband Trier. Es gilt sowohl für die hauptberuflichen als auch für die ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Nähere Informationen zum Thema und alle Ansprechpersonen findest du
hier auf der Seite der Kolpingjugend.