Sozialwahlen modernisieren – Selbstverwaltung stärken
Mit ihrem Beschluss „Ein starkes Ehrenamt in einer leistungsfähigen und verlässlichen Sozialversicherung“ hebt die Bundesversammlung von Kolping Deutschland die Bedeutung der sozialen Selbstverwaltung hervor. So wird unter anderem gefordert, die Selbstverwaltung als wesentliches Merkmal der Sozialversicherung in das Grundgesetz aufzunehmen. Gleichfalls wird dafür geworben, die Kompetenzen der ehrenamtlich engagierten Selbstverwalter*innen in den Gremien der gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften zu stärken. Mit Blick auf die nächsten Sozialwahlen im Jahr 2029 wird eine Reform gefordert, die unter anderem eine Senkung bürokratischer Hürden für teilnehmende Organisationen vorsieht. Damit bringt sich Kolping aktiv in die aktuelle Debatte zur Zukunft der Sozialwahlen und der Selbstverwaltung ein. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung eine entsprechende Reform in dieser Legislaturperiode zum Ziel gesetzt.
KOLPING und seine Partnerverbände gehören nach den Gewerkschaften zu den größten Akteuren im Bereich der sozialen Selbstverwaltung. Gebündelt wird das gemeinsame Engagement in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA). Neben dem Engagement von ehrenamtlich Aktiven in den Verwaltungsräten der bundesweit geöffneten Krankenkassen, wozu mit der BARMER Ersatzkasse und der DAK-Gesundheit zwei der drei größten Kassen Deutschlands gehören, bringt sich KOLPING auch in die Selbstverwaltung der Allgemeinen Orts- und Innungskrankenkassen ein. Genauso stark vertreten ist KOLPING über seine ehrenamtlich Engagierten in den regionalen Rentenversicherungsträgern und den großen bundesweiten Berufsgenossenschaften. Daneben stellt KOLPING mit seinen Partnerverbänden bundesweit mehr als 200 ehrenamtliche Versichertenberater* innen.
Die ACA wird sich bei ihrer jährlichen Delegiertenversammlung am kommenden Wochenende in Frankfurt ebenfalls mit den Perspektiven der sozialen Selbstverwaltung befassen. Dazu ist der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, eingeladen.
Der Beschluss im vollen Wortlaut ist hier abrufbar.

