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In der sozialen Selbstverwaltung bestimmen Versicherte und Arbeitgeber selbst über die Belange von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherung.
Alle 6 Jahre wählen sie dafür Parlamente, die je zur Hälfte mit Versicherten und Arbeitgebern besetzt werden.
Am Beispiel der gesetzlichen Krankenkassen:
Die Mitglieder der Selbstverwaltung bestimmen und kontrollieren den Vorstand, beschließen den Haushalt und entscheiden über Satzungsleistungen wie Bonusprogramme und Wahltarife. Darüber hinaus bestimmen sie die Versichertenberater*innen und die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, die ebenfalls ehrenamtlich arbeiten. Die finanzielle Unabhängigkeit des Ehrenamts ist ein Garant für die unabhängige Vertretung der Interessen von Versicherten.
Das Kolpingwerk ist Teil der Arbeistgemeinschaft christlicher Arbeitnehmer*innen-Organisationen (ACA).
Bei AOK, IKK Südwest und Deutscher Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und Saarland wurden nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen, als Plätze zu besetzen sind. Daher finden dort keine Wahlhandlungen statt (sogenannte Friedenswahlen).
Trotzdem werden viele Menschen in Rheinland-Pfalz und Saarland Wahlunterlagen zur Sozialwahl bekommen. - Weil sie bei der Rentenversicherung Bund versichert sind und/oder weil sie bei einer anderen Krankenkasse oder ihrer Berufsgenossenschaft wählen können.
Hier findest du das Wahlprogramm für die Sozialahlwahlen 2023.
Hier gibt es nähere Informationen zu den Tätigkeiten:
Verwaltungsrat und Vertreterversammlung
Widerspruchsausschüsse
Und übrigens: Ja,
Viele Kolpingmitglieder setzen sich in der sozialen Selbstverwaltung ein, damit die christlichen Werte von Solidarität und Eigenverantwortlichkeit in einen Ausgleich gebracht werden.
Kolping tritt zu den Sozialwahlen nicht alleine an, sondern im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmer*innen-Organisationen (ACA). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss des Kolpingwerkes, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) und der evangelischen Arbeitnehmer-Organisationen (BVEA).
Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme für die Liste von Zusammenschlüssen wie der ACA ab. Je mehr Stimmen eine Liste bei der Wahl erhält, desto mehr Sitze kann sie in den Gremien der Selbstverwaltung mit ihren Kandidaten besetzen.