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Rechtsgutachten warnt vor Kürzungen und Strukturänderungen bei Kinder- und Jugendhilfe

Der Kolping-Bundesvorstand kritisiert den Kabinettsentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Gemeinsam mit der Kolpingjugend und seinen Einrichtungen und Unternehmen fordert der Sozialverband Nachbesserungen und legt dazu ein Rechtsgutachten vor. Das Kolpingwerk DV Trier schließt sich dieser Forderung an.
Gebäude Kolpingjugendwohnen in Berlin Mitte
Datum:
1. Okt. 2026
Von:
Sabine Mertes

Mit einer Strukturreform will die Bundesregierung der hohen Kostenbelastung in der Kinder- und Jugendhilfe entgegenwirken. Kolping und Kolpingjugend Deutschland weisen in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Verband der Kolpinghäuser und den Kolping-Bildungsunternehmen darauf hin, dass viele Teile des aktuellen Regierungsentwurfs zu kurz greifen. Das birgt erhebliche Risiken für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die auf Unterstützung angewiesen sind. Zudem könnten die geplanten Einsparungen langfristig sogar zu höheren Kosten führen. 

„Jugendhilfepolitik muss sich an fachlichen Standards orientieren, nicht nur an Sparzielen“, so fasst Klaudia Rudersdorf, Bundesvorsitzende von Kolping Deutschland, die zentrale Kritik aus der Stellungnahme zusammen. Der Kabinettsbeschluss zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe wird den eigenen Ansprüchen für eine inklusive Reform nicht gerecht, die im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ursprünglich vorgesehen war. „Für zentrale Änderungen ist eine hinreichende empirische und fachwissenschaftliche Grundlage bisher nicht erkennbar. Dadurch bestehen Zweifel, ob die vorgesehenen Maßnahmen die Sparziele nachhaltig erreichen können.”

Die drei zentralen Kritikpunkte von KOLPING sind:

  • Der Vorrang der Jugendsozialarbeit gegenüber den Hilfen zur Erziehung ist nicht zielführend. Der Vorrang der Jugendsozialarbeit vor den „Hilfen zur Erziehung" verkennt, dass beide Angebote unterschiedliche Zielgruppen und Zielrichtungen haben. Zudem unterstellt die Reform, ohne dies empirisch zu belegen, dass die Zuordnung bisher überwiegend zugunsten der fiskalisch teureren “Hilfen zur Erziehung” erfolgt – eine Annahme, die auch nicht im Interesse der Kommunen liegen dürfte. Die geplante Ausweitung der Angebote der Jugendsozialarbeit ist zudem nicht mit zusätzlichem Personal oder finanziellen Ressourcen hinterlegt. 
  • Der Anspruch einer inklusiven Jugendhilfe wird nicht eingelöst. Das eigentliche Ziel einer inklusiven Jugendhilfe – Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen Hilfen aus einer Hand zu bieten – wird durch eine sogenannte Experimentierklausel auf Jahre verschoben. Der Kabinettsbeschluss streicht die im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 bereits verankerte Selbstverpflichtung, die Rechtskreise zum 1. Januar 2028 zusammenzuführen. Stattdessen sollen bis Ende 2032 Erkenntnisse gesammelt werden – faktisch wird eine gesetzliche Regelung damit auf 2033 vertagt. 
  • Der Vorrang infrastruktureller Hilfen ist zu kurz gedacht. Auch der Vorrang wohnortnaher, niedrigschwelliger Angebote gegenüber individueller Einzelfallhilfe ist problematisch: Nicht jedes Kind lässt sich damit erreichen. Zumal unklar ist, wie viel Geld tatsächlich im Bereich der “Hilfen zur Erziehung” eingespart werden kann, wenn die Angebote im Sozialraum vorrangig greifen sollen. 

Um die Konsequenzen einer solchen Ausrichtung der Reformen zu beleuchten, insbesondere in Bezug auf das Jugendwohnen und das Verhältnis von “Hilfen zur Erziehung” und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit hat Kolping Deutschland gemeinsam mit mehreren Partnern der Jugendsozialarbeit bei BERNZEN Rechtsanwälte ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass allen Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Kenntnis gegeben wird.

Kolping und seine Partner betonen, durchaus Verständnis für die Konsolidierung der Haushaltslage zu haben. Doch die im Gutachten dargelegten Auswirkungen dürfen dabei nicht ausgeblendet werden: Eine fachlich nicht begründete Verschiebung der Zuständigkeiten wird nach Einschätzung der Verbände langfristig zu höheren Folgekosten führen und zusätzliche Hürden für junge Menschen schaffen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Studien zeigen zudem, dass sich frühzeitige, passgenaue sozialpädagogische Unterstützung bereits nach wenigen Jahren finanziell auszahlt. Kurzsichtige Kürzungen seien daher der falsche Weg.

Die Verbände fordern daher in ihrer Stellungnahme, das Gesetz vor der endgültigen Verabschiedung nachzubessern.

Zur Stellungnahme

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