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Kolping Rheinland-Pfalz: Reform des Elterngelds geht in falsche Richtung

Landesvorstand unterstützt Kritik von Kolping Deutschland und fordert stärkere Unterstützung von Familien
Gruppenbild mit Teilnehmern der Klausurtagung
Datum:
31. Juli 2026
Von:
Kristina Arens

Der Landesvorstand des Kolpingwerkes Landesverband Rheinland-Pfalz hat sich im Rahmen seiner Klausurtagung am Wochenende mit den geplanten Änderungen beim Elterngeld beschäftigt und kritisiert die von der Bundesregierung angekündigte Verkürzung der Bezugsdauer. Der Landesverband unterstützt damit ausdrücklich die Position von Kolping Deutschland.

„Familien brauchen gerade in den ersten Lebensmonaten eines Kindes Verlässlichkeit und eine starke Unterstützung durch den Staat. Die geplante Verkürzung der Bezugsdauer des Elterngeldes sendet dagegen das falsche Signal“, betont der Landesvorsitzende des Kolpingwerkes Rheinland-Pfalz, Diakon Andreas W. Stellmann. „Wer die Bedeutung von Familie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ernst nimmt, darf familienpolitische Leistungen nicht zurückfahren. Statt Kürzungen braucht es eine spürbare Anpassung des Elterngeldes an die gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie Rahmenbedingungen, die Eltern echte Wahlfreiheit ermöglichen.“

Der Landesverband Rheinland-Pfalz sieht in einer zukunftsorientierten Familienpolitik einen wesentlichen Beitrag zur Förderung von Familie, gesellschaftlicher Verantwortung und Generationengerechtigkeit. Familien verdienen Anerkennung, Wertschätzung und konkrete Unterstützung – gerade in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen.

 

Hintergrund der Kritik sind die am Dienstag von Bundesfamilienministerin Karin Prien vorgestellten Pläne der schwarz-roten Koalition. Demnach soll der maximale Zeitraum für den Bezug von Elterngeld von derzeit 14 auf künftig 12 Monate verkürzt werden. Bisher können Eltern für maximal 14 Monate Elterngeld beziehen, sofern beide Elternteile für mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen. Künftig sollen höchstens 12 Monate möglich sein – unter der Voraussetzung, dass beide Elternteile mindestens drei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Im Gegenzug soll der ausgezahlte Höchstbetrag pro Monat von derzeit 1.800 Euro auf 1.900 Euro steigen.

Kolping Deutschland sieht darin eine familienpolitische Fehlentscheidung. „Wir erleben erneut, dass die Bundesregierung die falschen Prioritäten setzt“, kritisiert die Bundesvorsitzende von Kolping Deutschland, Klaudia Rudersdorf. Das Elterngeld sei ein wichtiges familienpolitisches Instrument, um Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen.

„Dass die maximale Bezugsdauer von 14 Monaten für Mütter und Väter gekürzt wird, geht in eine völlig falsche Richtung“, so Rudersdorf weiter. Nicht nur angesichts einer stetig rückläufigen Geburtenzahl sei dies fatal. Die aktuellen Reformüberlegungen machten deutlich, dass Familien in der politischen Prioritätensetzung eine untergeordnete Rolle spielten.

Kolping regt stattdessen an, über eine Erhöhung des Elterngeldsatzes nachzudenken. Derzeit erhalten Mütter und Väter während der Elternzeit grundsätzlich 65 bis 67 Prozent ihres Einkommens, maximal jedoch 1.800 Euro monatlich. Sowohl der Höchstsatz als auch die Einkommensersatzleistung seien seit Einführung des Elterngeldes vor fast zwei Jahrzehnten nicht grundlegend angepasst worden. Die Preissteigerungen der vergangenen Jahre hätten die finanzielle Situation vieler Familien zusätzlich verschärft.

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Deshalb muss Familienpolitik als Zukunftspolitik verstanden werden“, unterstreicht Diakon Andreas W. Stellmann. „Wer sich für Kinder entscheidet, darf nicht das Gefühl haben, mit den finanziellen Herausforderungen allein gelassen zu werden.“