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Positionen

  • Das Kolpingwerk DV Trier positioniert sich gegen jegliche Form von Gewalt und Krieg

    Die komplette Pressemitteilung findet ihr hier

  • Positionierung des Kolpingwerkes in der Diözese Trier zur geschlechtlichen Vielfalt aller Menschen

    „Als Mann und Frau schuf er sie, als Abbild Gottes schuf er sie …“ (Gen 1,27)

    Die in der Schöpfungsgeschichte dargestellte Realität scheint zunächst unspektakulär und dem entsprechend, was gängige Lehre der katholischen Kirche ist. Schaut man genauer hin, so wird bewusst, dass hier eine Aussage der größtmöglichen Diversität, die zur damaligen Zeit denkbar war, gemacht wurde.
    Die Frau auf Augenhöhe des Mannes entspricht überhaupt nicht dem Bild der Gesellschaft vor 2600 Jahren, als der Text geschrieben wurde. Die Frau war abhängig und nur in Verbindung mit dem Mann denkbar, nicht als eigenständige, dem Mann gleichgestellte Person. Maximale Diversität  geschrieben in das Vorwort der theologischen Reflexion des Volkes Israel und damit auch des christlichen Glaubens.

    Mit der Akzeptanz von Diversität tut sich die katholische Kirche hingegen schwer.
    LGBTQI+*  Menschen werden systematisch diskriminiert, etwa als Gläubige, die Partnerschaft nicht unter den Segen Gottes stellen können, denen es schwer gemacht wird, als Paar in der Kirche aufzutreten. Insbesondere wenn sie im kirchlichen Dienst sind und um ihre Anstellung fürchten müssen, wenn ihre Partnerschaft öffentlich wird.

    Es ist ein System der Angst und Unsicherheit, ein System der Ausgrenzung, ein System der vorsätzlichen Diskriminierung der Abbilder Gottes, über die sich die Institution Kirche und die Träger des Lehramtes anmaßen, derart zu urteilen.
    In einer Zeit, in der jede theologische Reflexion zu einem anderen Ergebnis kommt, als sie das Lehramt vertritt, stellt sich die Frage, inwieweit das Lehramt noch lehren kann, wenn es die Basis der wissenschaftlichen Erkenntnis verlassen hat.

    Je mehr sich Kirche von wissenschaftlicher Evidenz entfernt, umso mehr wird sie selbst zu einer knechtenden, unterdrückenden und ideologischen Institution, die sich der Realität Gottes verweigert. Dabei ist gerade die Befreiung des Menschen aus aller Unterdrückung und (gesellschaftlicher) Knechtschaft ihr Auftrag. Denn die „Zeichen der Zeit“, die im Vatikanum II als wesentlicher Ort der Begegnung mit Gott gesehen werden, zu ignorieren und sich eine eigene Realität zu schaffen, ist die Flucht in eine Parallelwelt, die nicht von Gott gewollt ist.

    Als Kolpingwerk in der Diözese Trier positionieren wir uns für die Akzeptanz aller Menschen in ihrer sexuellen Vielfalt. Sie sind in allen Bereichen des Lebens und dessen Gestaltung mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet, wie sie die Kirche bisher nur binären, heterosexuellen Menschen zuspricht.
    Wir fordern die katholische Kirche als Ganzes, besonders aber im Bistum Trier, dazu auf, die Vielfalt der menschlichen Existenz als Bereicherung in der Erkenntnis Gottes anzuerkennen und wertzuschätzen.
    Wir fordern, dass es keine Form der Diskriminierung von LGBTQI+ Menschen im Bistum geben darf. Hauptberuflich Mitarbeitende müssen die Rechtssicherheit haben, dass ein offenes Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität, auch in einer Partnerschaft bzw. Zivilehe, keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen hat. Wir unterstützen die Forderungen der Bewegung #outinchurch vollumfänglich.

    Das Kolpingwerk Diözesanverband Mainz schließt sich dieser Positionierung an.


    *LGBTQI+ steht für lesbische, schwule (eng. gay), bisexuelle, transsexuelle, queere, intersexuelle und andere Menschen mit unterschiedlichen Identitäten oder sexuellen Orientierungen.

    Die Stellungnahme als PDF

  • Alle Menschen sind Ebenbilder Gottes - Geschlechtergerechtigkeit im Kolpingwerk Deutschland fördern und verankern

    Der Orientierungsbeschluss des Bundesvorstands vom Dezember 2021 will alle Mitglieder und Gliederungen unseres Verbandes anregen, sich mit auf den Weg zu mehr Geschlechtersensibilität und -gerechtigkeit zu machen.

  • Stellungnahme vom Kolpingwerk Deutschland und von Kolping International zum Lieferkettengesetz

    Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das sogenannte Lieferkettengesetz beschlossen – endlich. Der Bundessekretär des Kolpingwerkes Deutschland, Ulrich Vollmer, lobte die Verabschiedung als Schritt für Menschenrechte und Umweltschutz in den Lieferketten. Erstmalig nehme ein Gesetz Unternehmen mit internationalen Produktionswegen hierzu in die Pflicht. Die Erfahrung habe gezeigt: Freiwilligkeit funktioniert nicht. Der Generalsekretär von Kolping International, Markus Demele, sieht das beschlossene Lieferkettengesetz als einen Etappenerfolg, es weise aber noch zu viele Schwachstellen auf.

    Dass das Gesetz kurz vor Ende der Legislaturperiode doch noch verabschiedet wurde, ist vor allem ein großer Erfolg der vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich seit 2019 in der „Initiative Lieferkettengesetz“ dafür eingesetzt haben. Ulrich Vollmer dankt allen Kolpingmitgliedern, die sich mit ihrem Engagement für die Verabschiedung des Gesetzes eingesetzt haben. „Mit den Aktionen in den letzten Monaten haben wir dazu beigetragen, dass das Gesetz an manchen Stellen noch stärker wurde: Es wird nun auch für die Niederlassungen großer ausländischer Unternehmen in Deutschland gelten.“

    Dennoch sehen Vollmer und Demele Nachbesserungsbedarf – zum Beispiel bei der zivilrechtlichen Haftung und dem gesetzlichen Schutz von Klima und Biodiversität. Sie betonen: „Deshalb sind wir noch nicht am Ziel, sondern erst am Start. Die Zivilgesellschaft muss auch weiterhin für ein noch wirksameres Lieferkettengesetz streiten!“

    Das Kolpingwerk Deutschland und Kolping International haben sich dem zivilgesellschaftlichen Bündnis „Initiative Lieferkettengesetz“ angeschlossen.

    Zur Erklärung des Kolpingwerkes Deutschland "Internationale Verantwortung wahrnehmen – Lieferkettengesetz auf den Weg bringen" vom 2. September 2020.

  • Kolpingwerk fordert verbindliche Standards in der Altenpflege

    Das Kolpingwerk Deutschland befürwortet den Beschluss der Bundesregierung für eine schnelle und solidarische Erhöhung der Mindestvergütung im Pflegebereich. Eine Bindung der Zuweisungen aus der Pflegeversicherung an eine Vergütung entsprechend dem Tarifvertrag könnte dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern.

    Das Kolpingwerk Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung kurz vor Ende der Legislaturperiode Maßnahmen für eine zügige Erhöhung der Mindestentlohnung im Pflegebereich auf den Weg gebracht hat. Dies könne aber weiterhin nur ein Teil der Lösung sein, betonte der Bundesvorstand des Kolpingwerkes in einer Erklärung. Denn Pflegekräfte hätten mehr als nur angemessene Löhne verdient. Der Wettbewerb um gute Arbeitskräfte solle zwischen den Pflegeanbietern über gute Arbeitsbedingungen und hohe Qualitätsstandards erfolgen.

    Mit der nun beschlossenen Regelung werden die Pflegeanbieter dazu verpflichtet, sich ab September 2022 an einen Tarifvertrag zu binden oder zumindest ihre Vergütung daran auszurichten, wenn sie Zuweisungen aus der Pflegeversicherung erhalten wollen. Dies würde die Tarifbindung im Bereich der Altenpflege deutlich erhöhen und könnte in der Folge dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern, sagt der Kolping-Bundesvorstand. Dieses Prinzip sollte nach Überzeugung des Kolpingwerkes entsprechend dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ auch auf andere Bereiche der Sozialversicherung sowie bei staatlicher Förderung und Auftragsvergaben konsequent angewendet werden.

    „Zielsetzung muss bleiben, die Tarifpartnerschaft und damit auch die Tarifautonomie zu stärken. Dies bedingt, dass sich alle Sozialpartner ihrer Verantwortung bewusst sind, sowohl in der Pflege als auch in anderen Branchen. Eine politische Intervention, wie sie nun von Seiten der Bundesregierung getroffen wurde, darf nur eine Ausnahme sein“, so der Bundesvorstand.

    Zur Erklärung im Wortlaut

  • Die Liebe zweier Menschen kann nicht Sünde sein.

    Die Landesverbände Rheinland-Pfalz und Saar des Kolpingwerkes zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

    „Das angekündigte Verbot der Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren schockiert uns im Kolpingwerk und ist in seiner Argumentation für uns nicht nachvollziehbar“, sagt der Landesvorsitzende des Kolpingwerks Landesverband Rheinland-Pfalz, Diakon Andreas Stellmann, Heßheim. „Wir stehen für eine Moralethik, die bedingungslos die Würde eines jeden Menschen achtet und anerkennt, dass Treue, Fürsorge und Liebe auch in Partnerschaften außerhalb der Ehe vorkommen.“
    Pfarrer Thomas Gerber, Urmitz, Landespräses in Rheinland-Pfalz und Diözesanpräses Trier zeigt sich fassungslos: „Ich darf Hunde, Katzen, Häuser segnen, aber nicht zwei Menschen, die sich lieben? Das kann nicht sein.“

    Wir als Kolpingwerk sind Teil der Kirche, ein “Kirchort” und eine Gemeinschaft von getauften und gefirmten Christ*innen, und wir solidarisieren uns mit allen, die in Liebe, Respekt und Verantwortung füreinander da sein wollen. Und wenn es so ist, auch in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft.
    Die Kirche muss die eigenen Positionen immer wieder im Licht naturwissenschaftlicher Erkenntnisse hinterfragen. Auch die fortschreitende wissenschaftlich-theologische Reflexion darf nicht abgetan werden.
    „Wie schon von verschiedenen Kreisen angeregt und derzeit auch im synodalen Weg diskutiert, kann ein zu schaffender Segensritus für Paare, die keine sakramentale Ehe eingehen können (oder wollen) durchaus so gestaltet werden, dass eine Verwechslung mit dem Sakrament der Ehe ausgeschlossen ist“, betont der Landesvorsitzende Saar, Dieter Gesang, Saarbrücken.

    “Wir sind dankbar, dass sich die Verantwortlichen in den einzelnen Bistümern positioniert haben, und wir alle die gleiche Argumentationslinie verfolgen, damit Menschen ihren Glauben leben können”, erklärt Elke Grün, die geistliche Leiterin des Kolpingwerks Diözesanverband Trier.
    Segnen in seiner ursprünglichen Bedeutung heißt, Menschen und auch Dingen Anteil an göttlicher Kraft und Gnade zukommen zu lassen. Es ist eine wichtige Aufgabe von Kirche, den Menschen Segen zuzusprechen, die darum bitten. Wer könnte sich anmaßen, diesen Segen Menschen in all ihrer Vielfalt zu versagen?

    Als Kolpingwerk und als Teil von Kirche sehen wir unsere Verantwortung auch darin, Ängste und Vorbehalte gegenüber Menschen mit homosexueller oder bisexueller Orientierung ebenso wie gegenüber Transgender abbauen. Dem stellen wir uns um unserer Mitmenschen und der Gesellschaft willen gerne!

  • Menschenleben retten – Eine drängende Aufgabe der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten

    Kolping Europa zur katastrophalen und menschenunwürdigen Lage der Geflüchteten in Bosnien-Herzegowina und Griechenland

    Die komplette Erklärung finden Sie hier als PDF.

  • Kolpingwerk Trier unterstützt die Initiative Lieferkettengesetz

    Präsidium, Vorstand und Vorsitzende der Kolpingsfamilien im Diözesanverband Trier beschließen auf ihrer Tagung die Unterstützung der Initiative Lieferkettengesetz.

    „Schafft Recht und Gerechtigkeit“, forderte bereits der alttestamentliche Prophet Jeremia (22,3) vor rund 2.500 Jahren von seinem König. Dieser Leitvers der Initiative Lieferkettengesetz fasst bereits alles Wesentliche prägnant zusammen: Die Initiative setzt sich für weltweite Gerechtigkeit ein. Die globalen Systeme der Arbeitsteilung sollen nicht Vorteile für wenige, sondern für alle Beteiligten einbringen und nachhaltig zu einer positiven Entwicklung beitragen. Die Forderungen orientieren sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Initiative tritt für eine Welt ein, in der Unternehmen die Menschenrechte und die Umwelt achten, und zwar ganz konkret entlang der jeweils eigenen Lieferkette: von der Rohstoffproduktion bis zum Endkunden – und das sowohl im Inland wie auch im Ausland. Da freiwillige Verpflichtungen in der Vergangenheit nicht zu den notwendigen weitreichenden Veränderungen geführt haben, muss nun ein wirksames Gesetz der Bundesregierung folgen. Dieses soll Grundlage des Handelns sein für alle auf dem deutschen Markt anbietenden Unternehmen. Das macht die Regelung unabhängig vom nahezu beliebig wählbaren Stammsitz eines Unternehmens. 
    Da andere Länder wie die Niederlande, Frankreich oder Großbritannien bereits Gesetze gegen Kinderarbeit, moderne Sklaverei und für die Achtung der Menschenrechte erlassen haben, kann hieraus auch ein global wirkmächtiges Signal erwachsen. Denn wer verzichtet schon gerne auf äußerst wichtige und solvente Absatzmärkte?

    „Kolping International und das Kolpingwerk Deutschland gehören bereits zu den zahlreichen Unterstützern der Initiative Lieferkettengesetz und wir im Bistum Trier schließen uns diesem Ziel gerne an“, so Dr. Bernd Geisen, Diözesanvorsitzender des Verbandes im Bistum Trier. Denn Schäden an Mensch und Umwelt – egal wo auf der Welt – dürfen sich nicht länger materiell lohnen, sondern müssen gezielt und effektiv geahndet werden können. Gerade durch die Corona-Krise sind die Schwächen und Ungerechtigkeiten des globalen Handels noch offensichtlicher geworden. Die dadurch beförderten Diskussionen müssen in das neue Lieferkettengesetz einfließen. Das globale Wirtschaftssystem muss so gestaltet werden, dass es dem Leben dient und die Würde des Menschen achtet. „Wir bekennen uns gemeinsam zu diesem wichtigen Ziel des weltweit nachhaltigen und gerechten Wirtschaftens und fordern die Bundesregierung auf, jetzt ein schlagkräftiges Lieferkettengesetz zu verabschieden“, fasst Julia Semmling, Geschäftsführerin des Kolpingwerks Trier, die Meinung der diözesanen und örtlichen Vorsitzenden zusammen.

    Was kann der Einzelne darüber hinaus konkret tun? Neben dem bewussten und verantwortungsvollen Konsumieren und dem eigenen guten Beispiel ist es wichtig, auf das Anliegen und die Forderungen aufmerksam zu machen in den Kolpingsfamilien und in anderen Kreisen. Informationsmaterialien der Initiative Lieferkettengesetz, wie z. B. die Broschüre „Schafft Recht & Gerechtigkeit“ (lieferkettengesetz.de), enthalten zahlreiche Anregungen zur thematischen Auseinandersetzung. 

    Das Kolpingwerk Diözesanverband Trier geht noch einen weiteren Schritt: Der jährliche Preis für soziales Engagement vor Ort wird im Jahr 2021 um den gleichdotierten Sonderpreis für „Achtung und Unterstützung der Initiative Lieferkettengesetz“ ergänzt. Kolpingsfamilien im Bistum Trier, die Informationen zur Initiative verbreiten, für ihre Forderungen werben und darüber hinaus mit einem verantwortungsvollen Konsumbewusstsein punkten, können sich um den „Sonderpreis Lieferkettengesetz“ bewerben.

    21.09.2020

  • Stellungnahme zu nötigen Veränderungen in der Kirche

    Kolping – verwurzelt in Gott und mitten im Leben

    Mit großer Aufmerksamkeit hat das Kolpingwerk Diözesanverband (DV) Trier die Entwicklungen der Strukturreform verfolgt, die durch die Bistumssynode angestoßen und durch die römische Intervention und Instruktion massiv beeinflusst wurde. Die Strukturen im Kolpingwerk sind seit Adolph Kolping mit den Diözesanstrukturen der Kirche verbunden. Daher ist das Interesse des demokratisch verfassten So-zialverbands an tragfähigen Kirchenstrukturen und der Umsetzung der Synodenbeschlüsse – den struktu-rellen wie den inhaltlichen – groß. Die Kolpingsfamilien sind mit ihrer vielfältigen Arbeit Orte von Kirche. Sie zeigen generationenübergreifend von der Kolpingjugend bis ins hohe Alter ihr Engagement und ihre Mitverantwortung an der Gestaltung einer menschenwürdigen und gerechten Welt. 

    „In der Trierer Synode ging es um nicht weniger als die Zukunft unserer Kirche in all ihrer Pluralität: die Menschen in den Gemeinden, Gruppen und Verbänden, die ihre Talente und Charismen einbringen wol-len“, erklärt Elke Grün, geistliche Leiterin des Kolpingwerks DV Trier und ehemalige Synodale. „Und das ist eine Frage von Partizipation, von Teilnahme, aber auch Teilhabe.“ Ausgrenzung aufgrund des Stan-des oder Geschlechts ist Verweigerung von Teilhabe und kann schwerlich Grundlage für ein vertrauens-volles Miteinander sein. Menschen entfalten ihre Persönlichkeit und ihre Fähigkeiten in einer sie stär-kenden – und nicht zurückweisenden – Gemeinschaft. Für die Zukunft ist ein wertschätzender Dialog, gegenseitige Teilhabe an Erfahrung und Bündelung unserer Stärken und Kräfte notwendig. „Daran wol-len wir im Bistum Trier mitarbeiten“, so Elke Grün.

    Das Kolpingwerk DV Trier wirkt nach dem Vorbild Adolph Kolpings aktiv in Kirche und Gesellschaft mit. Dieser hat die Nöte und Zeichen seiner Zeit gesehen und gehandelt: Aus tiefem Glauben an Jesus Chris-tus und seine frohmachende Botschaft hat er mit den Gesellenvereinen mutig etwas Neuartiges aus der Taufe gehoben. In den letzten 150 Jahren hat sich das Kolpingwerk immer wieder verändert, sich geöff-net und die Ideen Kolpings weitergetragen in neue Aufgaben, Projekte und Länder. „Heute stehen wir in Gesellschaft und Kirche vor neuen Zeichen der Zeit und müssen weiter wachsen unserer Zukunft entge-gen“, sagt Diözesanpräses Thomas Gerber. „Kraft und Zuversicht für anstehende Veränderungen ziehen wir aus unseren Wurzeln, doch unsere Aufmerksamkeit richtet sich nach vorne.“ Rückwärtsgewandt lässt sich Zukunft nicht gestalten.

    12.08.2020

  • Kolpingwerk Deutschland zu den Instruktionen aus Rom

    Im Dienst an der Einheit
    - nur gemeinsam und miteinander kann Verantwortung getragen werden

    In seiner Erklärung stellt das Kolpingwerk Deutschland fest: Die Instruktion aus Rom verletzt, entmutigt und enttäuscht viele, die sich seit Jahren mit großem Engagement dem Dienst in der Kirche widmen.

    Die Erklärung finden Sie hier.

  • Kolpingwerk Deutschland fordert eine Garantierte Alterssicherung

    Mit einer rentenpolitischen Neupositionierung bringt sich der Bundesvorstand des Kolpingwerkes in die Debatte zur Zukunft des deutschen Rentensystems ein. Neben dem bisherigen Ziel, Altersarmut zu vermeiden, betont der katholische Sozialverband die Bedeutung einer langfristig gesicherten Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung.

    Mit der Idee einer Garantierten Alterssicherung hat sich der Bundesvorstand des Kolpingwerkes auf einen umfangreichen Debattenbeitrag zur Zukunft des Rentensystems verständigt. Die Idee einer Garantierten Alterssicherung sieht vor, dass jeder und jede gesetzlich Rentenversicherte bei Renteneintritt ein garantiertes Alterseinkommen erhält, sofern fünf Beitragsjahre nachgewiesen werden. Die pauschale Höhe soll bei 784 Euro für Alleinstehende bzw. 1295 Euro für Ehepaare liegen und bemisst sich damit an den Vorgaben des 12. Existenzminimumberichts der Bundesregierung. Darauf aufbauen sollen die individuellen Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Wer also mindestens fünf Jahre Beitragszeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann, erhält im Endeffekt nicht nur die Garantierte Alterssicherung, sondern zusätzlich eine leistungsbezogene Rente, die sich wie bisher an den individuell erworbenen Rentenanwartschaften bemisst.

    „Das Umlageverfahren der Gesetzlichen Rentenversicherung hat sich über viele Jahrzehnte bewährt und soll weiterhin den Kern unseres Rentensystems bilden. Denn Lebensleistung muss sich im Alter widerspiegeln“, erklärt Bundessekretär Ulrich Vollmer. „Dennoch gibt es zunehmend mehr Menschen, die auch nach vielen Jahren der Erwerbs- und Familienarbeit im Ruhestand von Altersarmut betroffen sind. Mit der Garantierten Alterssicherung schlagen wir eine Grundversorgung vor, die für einen Großteil der arbeitenden Bevölkerung Altersarmut unmöglich macht. Und zwar losgelöst von einer Bedarfsprüfung.“ Finanziert werden soll die Garantierte Alterssicherung aus Steuermitteln. Im Gegenzug zu den notwendigen Steuererhöhungen schlägt Kolping eine Senkung des Rentenversicherungsbeitrags vor.

    Die vom Bundesvorstand vorgenommene rentenpolitische Neupositionierung geht damit über das bisherige Sockelrentenmodell der Katholischen Verbände hinaus. Dazu ergänzt Ulrich Vollmer: „Wir haben das Rentenmodell der Katholischen Verbände in den vergangenen Jahren neu bewertet. Das Hauptziel – Altersarmut vermeiden – ist aus unserer Sicht nach wie vor gültig.“ Für das Kolpingwerk gehe es darüber hinaus aber auch um die Frage, wie das Rentensystem langfristig auf einem soliden finanziellen und zugleich generationengerechten Fundament stehen kann.

    Deshalb finden sich in der gemeinsamen Neupositionierung des Bundesvorstandes des Kolpingwerkes Deutschland sowie der Kolpingjugend Ideen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung des Rentensystems. Dazu gehört die Dynamisierung des Renteneintrittsalters nach 2029 und die Einführung eines standardisierten Altersvorsorgeproduktes in Trägerschaft der Deutschen Rentenversicherung. Letzteres könnte eine Alternative zur umstrittenen Riester-Rente darstellen.

    Mit Interesse erwartet das Kolpingwerk die Ergebnisse aus der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“. Diese wurde von der Bundesregierung im Frühjahr 2018 eingesetzt und soll im März Ideen für eine langfristige Reform des Rentensystems vorlegen. „Für ein gerechtes und dauerhaft stabiles Rentensystem braucht es mutige Ideen. Wir hoffen, mit unseren Vorstellungen die rentenpolitische Debatte zu bereichern“, bemerkt Ulrich Vollmer.

    Zur Neupositionierung im Wortlaut

  • Dankbarkeit und Auftrag zugleich

    Kolpingwerk Deutschland zum Fall der innerdeutschen Mauer vor 30 Jahren

    Mit Freude und Dankbarkeit schaut der Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland am 9. November bei seiner Tagung in Freiburg zurück auf den Fall der innerdeutschen Mauer vor 30 Jahren.

    Gleichzeitig erinnert das Kolpingwerk Deutschland daran, dass Demokratie, Freiheit und Freizügigkeit durch offene Grenzen auch in Zukunft niemals als selbstverständlich und für immer gegeben angesehen werden dürfen.

    „Die 150 Kolpingsfamilien in Ostdeutschland haben selbst leidvoll in den Zeiten von Nationalsozialismus und sozialistischer Diktatur gravierende Einschränkungen in ihrer Arbeit und in ihrem Aktionsradius erfahren müssen“, erklärt der Bundeshauptausschuss. Daher betrachtet er es mit Sorge, „dass es wieder Bemühungen gibt, Mauern zwischen Menschen, Religionen und Ländern aufzubauen.

    Deshalb ruft das Kolpingwerk Deutschland alle Kolpingmitglieder sowie die demokratischen Kräfte in Deutschland dazu auf, stets für den Erhalt von Frieden, Freiheit, Demokratie und Einheit in Deutschland sowie in Europa einzutreten. Sich für die erstrittenen Werte in Staat und Gesellschaft immer wieder einzusetzen, bleibe ein ständiger Auftrag.

    Die vollständige Erklärung im Wortlaut

    Photo by Dogukan Sahin on unsplash

  • Zeitenwende und Wandlungsprozess

    Der Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland unterstützt den „synodalen Weg“ und ruft alle Mitglieder des Verbandes dazu auf, ihn mit ihrem Gebet zu begleiten.

    In einem Brief „An das pilgernde Volk in Deutschland“ hat Papst Franziskus betont, dass er den „synodalen Weg“ der katholischen Kirche in Deutschland in der Tradition des Zweiten Vatikanischen Konzils sehe. Die Synodalität müsse alle kirchlichen Ebenen durchdringen, denn die katholische Kirche stehe vor einer Zeitenwende und einem grundlegenden Wandlungsprozess. 

    Das Kolpingwerk erwartet, dass die Ergebnisse und Beschlüsse des „synodalen Weges“ in allen (Erz-)Diözesen umgesetzt werden. Beschlüsse, deren Umsetzung nur in Rom geregelt werden können, müssen gemeinsam von den Bischöfen dort vorgetragen und vertreten werden. Der „synodale Weg" ermöglicht es, auf Augenhöhe zu sprechen. Bischöfe und Laien suchen gemeinsam einen Weg. Die Erwartungen sind hoch und der Erfolgsdruck ist groß. Die Angst vor Enttäuschungen darf den Weg nicht blockieren oder sogar stoppen.

    Der "synodale Weg" – so der Bundeshauptausschuss – darf sich nicht nur in "Strukturdebatten erschöpfen". Es braucht auch eine geistliche Ausrichtung, die zu einer Strukturdebatte führt, damit auch zukünftig die katholische Kirche als eine "starke geistliche und pastorale Kraft" in Deutschland wahrgenommen wird. Es geht um nichts weniger als eine einladende Kirche, die

    • den Menschen nahe ist und Räume des Vertrauens bietet,
    • die Frohe Botschaft sinnstiftend, erfüllend und befreiend verkündet,
    • die Lebenswirklichkeit der Menschen ernst nimmt, ihnen ein Zuhause ist und in der sie echte Gemeinschaft erleben.

    Fragen der Sexualmoral, der priesterlichen Lebensform, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie der Machtstrukturen in der Kirche müssen geklärt und entschieden werden. Aktuelle Forschungsergebnisse aus Theologie und Wissenschaft sind zu berücksichtigen.

    Der Bundeshauptausschuss ruft alle Kolpingsfamilien dazu auf, die Themen und Fragen des „synodalen Weges“ engagiert aufzugreifen. Das Kolpingwerk wird den „synodalen Weg“ unterstützen.

    Zur Erklärung im Wortlaut

  • Nein zu Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger!

  • Jeder Mensch ist wertvoll!

  • Keine neuen Steuern für die Weiterbildung!

  • Bluttest auf Trisomie

    Gerade wenn (und weil) nach einem positiven Testergebnis mehr Empfehlung zur Selektion denn Begleitung stattfinden, spricht sich das Kolpingwerk Diözesanverband Trier gegen einen von den Krankenkassen finanzierten Test zur Früherkennung von Trisomie aus. Es braucht vielmehr ein gesellschaftliches Umdenken, das zu einer höheren Akzeptanz von Menschen führt, die aus der Norm fallen. Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Schutz seines Lebens. Niemand ist berechtigt zu entscheiden, wann ein Leben lebenswert ist.
    Foto von Drivaspacheco Daniel Rivas Pacheco - Eigene werk, CC BY-SA 3.0

    Pressemitteilung

  • Eine Wahl mit bitterem Beigeschmack

    Kolpingwerk Diözesanverband Trier unterstreicht die Erklärung der Kolpingjugend Deutschland

    Wie auch die Kolpingjugend Deutschland sieht das Kolpingwerk Diözesanverband Trier die Entwicklungen, die in den vergangenen Wochen zur Nominierung von Ursula von der Leyen als Präsidentin der Europäischen Kommission geführt haben, kritisch und lehnt eine Politik der Hinterzimmer entschieden ab.

    Der Vorstand des Kolpingwerkes Diözesanverband Trier kritisiert ausdrücklich, dass mit der Nominierung Ursula von der Leyens und ihrer Wahl zur Kommissionspräsidentin das Spitzenkandidat*innenmodell völlig missachtet und der Wählerwille umgangen wurde. In einer Zeit, in welcher der Europäischen Union ohnehin Skepsis und Ablehnung entgegenschlägt, ist das ein fatales Zeichen für den Zustand der europäischen Demokratie. Es bestätigt nicht nur jene, die die EU sowieso in Frage stellen. Es dämpft auch den Enthusiasmus all jener, die die EU leidenschaftlich unterstützen. Gerade vor dem Hintergrund einer gestiegenen Wahlbeteiligung ist das paradox.

    Die europäischen Parteienfamilien waren zu den Europa-Wahlen mit Spitzenkandidat*innen – ähnlich dem bewährten Modell in Deutschland und den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – angetreten. In den vergangenen Wochen wurden einzelne Spitzenkandidat*innen, zum Teil sogar das gesamte Modell, von mehreren Staats- und Regierungschefs aus den EU-Mitgliedsstaaten vehement abgelehnt. Ein Kompromiss scheiterte letztlich am Widerstand populistischer und rechtskonservativer Regierungen, beispielsweise jener aus Ungarn und Polen. In der Folge wurde mit Ursula von der Leyen eine europaweit kaum bekannte Politikerin nominiert, die während des Wahlkampfes keinerlei Rolle spielte.

    Nachdem die Wahlbeteiligung zum Europäischen Parlament über Jahrzehnte hinweg rückläufig war, wurde 2019 zum ersten Mal seit 20 Jahren wieder ein deutlicher Anstieg verzeichnet. Dies ist nicht nur, aber auch dem Spitzenkandidat*innenmodell zu verdanken, das 2014 erstmals erprobt wurde. Denn damit ist für viele Wähler*innen Europa-Politik greifbar geworden. Wenn auch nicht alle, so haben nach  Überzeugung des Kolpingwerkes aber doch viele Bürger*innen ihre Wahl auch aufgrund der Spitzenkandidat*innen getroffen.
    Auch wirkt die Vergabe anderer EU-Spitzenposten nach reinem Proporzdenken auf viele Wähler*innen befremdlich. Gerade für junge Menschen, wirken Absprachen, Hinterzimmerdeals und Postenvergaben nach regionalen und machtpolitischen Erwägungen abstoßend.

    Die Entwicklungen der zurückliegenden Wochen haben der  Europäischen Union und ihrem Bild in der Öffentlichkeit in erheblichem Maße geschadet. Es kommt nun darauf an, dass die demokratischen Elemente in der EU gestärkt werden. Dazu gehört, dass das Spitzenkandidat*innenmodell für die nächsten Wahlen im Jahr 2024 festgeschrieben wird. Außerdem muss dem Parlament das Recht eingeräumt werden, Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen. Bisher liegt dieses Recht ausschließlich bei der Europäischen Kommission, wohingegen das Parlament nur Änderungen einbringen oder im äußersten Fall Entwürfe für Verordnungen und Richtlinien ablehnen kann.

    Die EU braucht nicht nur einen inhaltlichen Aufbruch. Sie muss auch das Zusammenspiel ihrer Institutionen und Akteure reformieren. Am Ende eines solchen Prozesses muss eine Stärkung des Europäischen Parlaments als der einzigen direkt gewählten EU-Institution stehen.

    Die Vorstellungen der Kolpingjugend Deutschland für eine Demokratisierung des Europäischen Parlaments, eine ambitionierte Klimapolitik und die Gründung einer europäischen Sozialunion sind hier zu finden: www.kolpingjugend.de/themen/mehr-europa/

  • Die Klimafrage ist auch eine soziale Frage

    Für das Kolpingwerk Deutschland hängen das Wohl des Planeten und damit die Bewahrung der Schöpfung von der Klima- und Umweltpolitik ab.

    Dazu hat der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland nun eine Erklärung veröffentlicht. Schon Ende Dezember 2015 hatte das Kolpingwerk Deutschland aus Anlass der Pariser Klimakonferenz erklärt, dass die Industrie- und Schwellenländer, die den Klimawandel maßgeblich verursachen, ihren Zusagen nachkommen müssen, die Erderwärmung einzudämmen (mehr dazu). In der Diskussion um die Kohlenstoffdioxid-Abgabe hat das Kolpingwerk Deutschland nun mit Bedauern festgestellt, dass die Bundesregierung ihre eigenen für 2020 gesteckten Ziele nicht einhalten wird. Der nationale Klimaschutzplan 2050 sieht vor, dass die Kohlendioxidemissionen bis 2020 um 40 Prozent – gemessen am Referenzjahr 1990 – gesenkt werden. Nach vorliegenden Prognosen wird dieses Ziel deutlich verfehlt, und selbst die weniger ambitionierten Klimaziele der Europäischen Union werden vermutlich nicht erreicht. Es fehlt an einem umfassenden Konzept mit geeigneten Steuerungsinstrumenten, um die nationalen und europäischen Klimaziele umzusetzen.

    Mit Blick auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht werden. Wesentlicher Bestandteil eines solchen Gesetzes muss aus Sicht des Kolpingwerkes eine sozial ausgewogene und umfassende Belastung von Kohlendioxidemissionen sein. Bei Produzenten und Verbrauchern sollte gleichermaßen ein Bewusstsein dafür entsteht, dass ihr individuelles Handeln Rückwirkungen auf das Klima hat. Die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen dürfen nicht unverhältnismäßig stark belastet werden.

    Die Bundesregierung ist gefordert, sowohl die nationalen Klimaziele konsequent einzuhalten als auch auf europäischer Ebene Impulse zu setzen. Es gilt, schnell und zugleich besonnen auf die großen Klimaveränderungen, die sich in Europa, aber auch weltweit ergeben, zu reagieren. Hierbei muss Deutschland seiner besonderen Verantwortung gerecht werden.

    Die Erklärung im Wortlaut liest Du hier.

    Bild: pixabay.com

  • Die AFD ist keine Alternative

    Die Handreichung des Kolpingwerkes Deutschland zu Programm und Praxis der "Alternative für Deutschland" (AfD) steht allen Interessierten jetzt zur Verfügung.

    Die Bundesversammlung des Kolpingwerkes Deutschland 2018 in Köln hat den Bundesvorstand beauftragt, eine Handreichung zu erstellen. Sie soll dazu dienen, Aussagen im Grundsatz- und Wahlprogramm der „Alternative für Deutschland“ (AfD) auf Widersprüche zu Wertvorstellungen unseres Verbandes hin zu prüfen. Zudem wird in dieser Handreichung ein Überblick über die Argumentation und Strategie der AfD gegeben.

    Die AfD hat inzwischen bei vielen Menschen eine hohe Akzeptanz gefunden. Bei näherer Betrachtung entdeckt der politisch Interessierte jedoch ein anderes Bild. Die vorliegende Handreichung weist auf geschickt verschleiernde Argumentationen und gleichsam problematische Positionen der AfD hin. Sie versteht sich als eine Orientierungshilfe für interessierte Mitglieder, vor allem aber für die vielen Leitungskräfte im Verband. Ihnen soll die Handreichung zudem bei der Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen als Unterstützung dienen.

    Nach Ansicht des Kolpingwerkes widersprechen von der AfD propagierte Inhalte den Werten der freiheitlichen Demokratie. In der vorliegenden Handreichung wird verdeutlicht, dass es fundamentale Unterschiede gibt zwischen dem, wofür die AfD steht und dem, wofür das Kolpingwerk einsteht. Bei der aktiven Mitwirkung und Mitverantwortung an der Gestaltung einer menschenwürdigen Welt lassen sich Kolpingmitglieder von den Prinzipien der katholischen Soziallehre/christlichen Gesellschaftslehre – Personalität, Subsidiarität, Solidarität, Gemeinwohl und Nachhaltigkeit – leiten. Sie geben Orientierung für eine soziale Ordnung, die dem christlichen Menschenbild entspricht.

    Die Broschüre steht im Anhang dieser News zum Download als PDF bereicht. Als gedrucktes Exemplar kannst Du sie bei Sabine Hübsch (0221) 20701-145 oder E-Mail an sabine.huebsch[at]kolping.de bestellen.

  • Kolping zum Berufsbildungsbericht 2019 der Bundesregierung

    Alle jungen Menschen brauchen einen Ausbildungsplatz!

    Köln – 23.05.2019
    In einer gemeinsamen Erklärung äußern sich das Kolpingwerk Deutschland, der Verband der
    Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland und der Verband der Kolpinghäuser erfreut
    darüber, dass laut dem im April erschienenen Berufsbildungsbericht mehr
    Ausbildungsverträge abgeschlossen und neue Ausbildungsstellen geschaffen wurden.
    Kritisch sehen sie, dass noch immer 2,1 Millionen junge Erwachsene im Alter zwischen 20
    und 34 Jahren in Deutschland keinen Berufsabschluss erworben haben.
    Die vollständige Erklärung kann am Ende dieser Pressemeldung im Wortlaut nachgelesen
    werden.
    Kolping fordert die Bundesregierung und Sozialpartner dazu auf, allen jungen Menschen eine
    Ausbildung zu garantieren. Ebenso müssen geeignete Instrumente der Berufsvorbereitung
    für nicht oder noch nicht ausbildungsreife Jugendliche bereitgehalten werden.
    Eine weitere Forderung der Kolping-Verbände betrifft die unterschiedlichen
    Rahmenbedingungen für duale, schulische und außerbetriebliche Ausbildungen sowie die
    Verbesserung der Rahmenbedingungen von Ausbildungen: In diesem Zusammenhang
    begrüßt Kolping die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung ab 2020. Diese sollte
    aber ebenso auch in den schulischen sowie außerbetrieblichen Ausbildungen, z.B. im
    Gesundheits- und Pflegebereich, eingeführt werden. Denn ein großer Teil der
    Auszubildenden ist von der Mindestausbildungsvergütung ausgeschlossen, da diese nur für
    die dualen Ausbildungsberufe gilt.
    Das Jugendwohnen muss zur Unterstützung der Berufsausbildung gefördert werden, da sich
    Ausbildungsbewerber und unbesetzte Ausbildungsstellen oft nicht am selben Ort befinden.
    Darüber hinaus kann ein flächendeckendes Auszubildendenticket, ähnlich dem
    Semesterticket für Studierende, zur Mobilität beitragen.
    Das duale Ausbildungssystem in Deutschland ist international hoch anerkannt: Junge
    Menschen werden in Betrieben und Berufsschulen erfolgreich zu Fachkräften ausgebildet.
    Diese Ausbildungskultur muss gestärkt werden, fordern die Kolping-Verbände, um auch
    junge Menschen mit schwierigen Ausgangsbedingungen auf dem Weg zu einem Abschluss zu
    unterstützen.
    Am 17. Mai 2019 hat Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, auf
    Einladung von Ursula Groden-Kranich, MdB, Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes
    Deutschland, an der Runde der Kolping-Bundestagsabgeordneten teilgenommen.
    Gemeinsam mit dem Bundespräsidium des Kolpingwerkes Deutschland diskutierte sie über
    Themen der beruflichen Bildung und die Kolping-Forderungen.

    Kolpingwerk Deutschland, Kolping-Bildungsunternehmen e.V.,Verband der Kolpinghäuser e.V.

    Pressestelle Kolpingwerk Deutschland
    Georg Wahl

    Den kompletten Wortlaut der Erklärung findet ihr hier.

  • Kolpingwerk kritisiert Angriff auf Selbstverwaltung

    Mit dem Entwurf zum "Faire-Kassenwahl-Gesetz" schlägt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Einschränkung der sozialen Selbstverwaltung vor. Das Kolpingwerk Deutschland erinnert an andere Vorgaben im Koalitionsvertrag.

    Konkret möchte Spahn mit dem Gesetz u. a. den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) professionalisieren. Das bedeutet, dass das Ehrenamt ausgeschlossen und durch hauptamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen ersetzt wird. Bisher setzt sich der GKV-Spitzenverband aus Vertreterinnen und Vertretern der ehrenamtlichen Verwaltungsräte der Krankenkassen zusammen.

    Als anerkannte Arbeitsnehmerorganisation übt das Kolpingwerk Deutschland deutliche Kritik an diesem Teil des Gesetzes-Entwurf und fordert dessen Streichung. Das Kolpingwerk erinnert Minister Spahn außerdem an andere Vorgaben, die im Koalitionsvertrag formuliert wurden. Es heiße darin unmissverständlich, dass die Selbstverwaltung gestärkt werden solle.

    Zur Erklärung im Wortlaut

    Bild: pixabay.com

  • Eltern und Kinder sind in sensiblen Lebensphasen zu unterstützen

    Das Kolpingwerk Deutschland zur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland

    Das Wohl der Familie ist dem Kolpingwerk ein Herzensanliegen.

    Auch werdende Eltern benötigen die ganze Unterstützung der Gesellschaft. Hebammen und Entbindungspfleger leisten hier einen wichtigen Dienst: Während der Schwangerschaft, während der Geburt und darüber hinaus sind sie wichtige Ansprechpartner/-innen.

    Aktuell gibt es in Deutschland etwa 2.600 freiberufliche Hebammen, die dem Deutschen Hebammenverband zufolge (DHV) etwa 21% aller Geburten in Deutschland begleiten. Allerdings sind immer weniger Hebammen im Bereich der Geburtshilfe aktiv, was zu einer eklatanten Unterversorgung führt. Neben der notwendigen monetären Unterstützung, braucht es eine Infrastruktur, die auch das notwendige Personal vorhält, um Eltern und Kinder in sensiblen Lebensphasen zu unterstützen.

    Es gilt, die beruflichen Bedingungen in der Geburtshilfe so zu gestalten, dass sich das Personal in diesem wichtigen und sensiblen Arbeitsbereich nicht weiter reduziert. Hebammen und Entbindungspfleger leisten einen unverzichtbaren Dienst für die Eltern und Kinder – und damit für Familien in unserer Gesellschaft! Sie sind finanziell zu entlasten!

    Den vollen Wortlaut der Erklärung des Kolpingwerkes Deutschland zur Situation der Hebammen in Deutschland liest Du hier. Zur Erklärung
    Bild: shutterstock/Monkey Business Images

  • Was uns antreibt: Kolpingmitglieder engagiert in der sozialen Selbstverwaltung

    Im letzten Jahr fand die Sozialwahl statt, bei der sich auch viele Mitglieder aus dem Kolpingwerk Trier zur Wahl gestellt haben. Viele Kolpingmitglieder sind aktiv in den Verwaltungsräten und Vertreterversammlungen der Krankenkassen und Rentenversicherungen, den Widerspruchsausschüssen oder als Rentenversichertenberater.

    Eine jetzt veröffentlichte Studie der Ersatzkassen analysiert die ehrenamtliche Arbeit der gewählten Vertreter in den Sozialparlamenten:

    Zwei Drittel der bei der Sozialwahl gewählten Vertreter kommen aus der freien Wirtschaft. Die Mehrheit verbindet die ehrenamtliche Arbeit mit einer Berufstätigkeit in Vollzeit. Das hat eine neue Studie des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zur ehrenamtlichen Arbeit in den Sozialparlamenten ergeben. Für die Studie wurden 234 Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter der Ersatzkassen zu ihren persönlichen Motiven, ihrem Zeiteinsatz und ihrem beruflichen Hintergrund befragt.

    Uwe Klemens, vdek-Verbandsvorsitzender und Versichertenvertreter betont: „Mit der Studie wollen wir zu einem besseren Verständnis über die Aufgaben und Prozesse der sozialen Selbstverwaltung beitragen und für das ehrenamtliche Engagement werben – in der Öffentlichkeit und in der Politik.“ Und die Bundeswahlbeauftragte Rita Pawelski erklärt: „Das ehrenamtliche Engagement verdient unsere Anerkennung. Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter investieren viel Zeit und Engagement, um die medizinische Versorgung zu verbessern und das Gesundheitswesen zu gestalten.“

    Grundsätzlich wird das Ehrenamt in der sozialen Selbstverwaltung häufig über mehrere Wahlperioden ausgeübt. Rund 73 Prozent der Befragten sind seit zwei oder mehreren Wahlperioden in der Selbstverwaltung tätig. Insbesondere seit der letzten Sozialwahl 2017 engagieren sich jedoch mehr Frauen und junge Menschen. 28 Prozent der gewählten Vertreterinnen und Vertreter sind in ihrer ersten Wahlperiode für die Ersatzkassen im Einsatz. Davon sind 42 Prozent weiblich und 38 Prozent unter 50 Jahre alt.

    Die Mehrheit der Befragten verbinden Beruf und Ehrenamt miteinander und bringen eine ausgewiesene, solide berufliche Expertise in die ehrenamtliche Tätigkeit ein. 62 Prozent der Befragten sind berufstätig, mehrheitlich in Vollzeit (56 Prozent). 36 Prozent sind heute im Vorruhestand oder im Ruhestand – zuvor waren sie aber durchweg berufstätig. 53 Prozent der befragten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sind oder waren mehrheitlich in einem Unternehmen beschäftigt, 34 Prozent im öffentlichen Dienst und 12 Prozent als Freiberufler. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wenden sie im Durchschnitt drei Arbeitstage im Monat auf (23 Stunden).

    Einen Aufgabenschwerpunkt sehen die befragten Vertreterinnen und Vertreter der sozialen Selbstverwaltung in der individuellen Beratung der Versicherten (64 Prozent). Auch auf eine qualitativ hochwertige Versorgung hinzuwirken (62 Prozent) und die sozialen Systeme weiterzuentwickeln (58 Prozent) zählen zu den Schwerpunkten. Aber auch der Umgang mit den Beitragsgeldern oder die Weiterentwicklung des kassenspezifisch gestaltbaren Sachleistungskatalogs sind wichtige Aufgabenfelder für die Versicherten- und Arbeitgebervertreter. Getragen wird ihr persönliches Engagement durch starke Überzeugungen und Werte. So gehören Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Mitbestimmung zu den herausragenden Leitbildern.

    Erwartungen an die Politik: Die soziale Selbstverwaltung stärken

    Mehr Anerkennung seitens der Politik erwarten die ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen für ihre Arbeit in der sozialen Selbstverwaltung. „87 Prozent der Befragten wünschen sich von der Politik ein klares Bekenntnis zum Prinzip der Selbstverwaltung. Um den großen zeitlichen Einsatz und die persönliche Motivation zu fördern, ist es daher wichtig, dass der Gesetzgeber den ehrenamtlichen Selbstverwaltern den Rücken stärkt“, betont der vdek-Verbandsvorsitzende Klemens. Notwendig seien zudem weniger gesetzliche Beschränkungen, beispielsweise müsse die staatliche Aufsicht auf das notwendige Maß begrenzt werden. Weiterhin sprach sich Klemens für eine größere Dialogbereitschaft in der Politik aus.

    Weitere Informationen zum Engagement Kolpings in der sozialen Selbstverwaltung erteilt Martin Plail (martin.plail@kolping-trier.de).

  • "Erklärung des Kolpingwerkes zur Missbrauchsstudie"

    Kolpingwerk Deutschland zur vorliegenden Missbrauchsstudie: Keine Vertuschung mehr, keine Angst vor einer kritischen Öffentlichkeit: Die Kirche muss an der Seite der Betroffenen stehen. Das ist ihre Verpflichtung. Erklärung

     

  • Bundessekretär begrüßt Rückkehrrecht bei Teilzeit

    Arbeit muss zum Leben passen und nicht umgekehrt. Aus diesem Grund begrüßt Kolping-Bundessekretär Ulrich Vollmer den Regierungsentwurf zur Brückenteilzeit und damit die Umsetzung einer bedeutenden Vereinbarung des Koalitionsvertrags.

    Bereits seit vielen Jahren ist zu beobachten, dass die Teilzeitquote in Deutschland steigt. Denn Teilzeit ermöglicht es, die familiäre Sorgearbeit - wie die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen - mit der Arbeitswelt in Einklang zu bringen. Millionen Menschen - insbesondere Frauen - entscheiden sich ganz bewusst dafür, Zeit in die Familie zu investieren.
    Aber auch gesundheitliche und seelische Gründe oder die persönliche Weiterbildung neben dem Beruf, können einen Grund für die befristete Reduzierung der Arbeitszeit darstellen.

    Hinter der immer weiter steigenden Teilzeitquote verbirgt sich aber leider auch die Tatsache, dass Teilzeit für viele Menschen zu einer Einbahnstraße geworden ist. Einmal in Teilzeit, ist es nicht selbstverständlich, wieder in Vollzeit zurückzukehren, auch wenn dies gewollt ist. Für Arbeitgeber bietet Teilzeit vor allem dann Vorteile, wenn sie in Gleitzeit geleistet wird, da Arbeitszeit oftmals dann eingesetzt werden kann, wenn sie erforderlich ist.
    Arbeitnehmende in Teilzeit zahlen nur teilweise in die Sozialversicherungen ein - und erwerben folglich zum Teil nur eingeschränkt die dazugehörigen Ansprüche. Dies kann gesellschaftlich nicht gewollt sein.Auf der anderen Seite gibt es auch die Arbeitgeber, die sich vor dem Hintergrund der Hochkonjunktur und des zunehmenden Fachkräftemangels kategorisch gegen die Reduzierung von Arbeitszeit aussprechen.Eine solche Perspektive greift jedoch zu kurz: Wollen Unternehmen in Zukunft im Wettbewerb u.a. um Fachkräfte attraktiv bleiben, dann müssen sie auch familienfreundlich sein und damit auf die persönlichen Wünsche der Arbeitnehmenden eingehen, so Ulrich Vollmer. Zwar ist eine Reduzierung der Arbeitszeit keine direkte Antwort auf das strukturelle Problem vor allem des Fachkräftemangels - sie kann aber ein positiver Baustein zur Lösung sein.

    Aus Sicht des Kolping-Bundessekretärs sieht der Gesetzesentwurf zudem genug Spielraum vor: Durch Schwellenwerte und Quoten wird vermieden, dass insbesondere kleine Unternehmen unter Druck geraten, oder gar überfordert werden. Zudem soll es möglich sein, dass über Tarifverträge von den Regelungen abgewichen wird - dieses fördert die Sozialpartnerschaft.Das Kolpingwerk versteht Arbeit als Möglichkeit zur persönliche Entfaltung, als Beitrag für die Gesellschaft und als Schöpfungsauftrag zur Gestaltung der Welt. Erwerbsarbeit, Familienarbeit und ehrenamtliche Arbeit sind grundsätzlich gleichwertig. Daher sind die Voraussetzungen für die Wahlmöglichkeit zwischen und für die Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt und Beruf konsequent auszubauen.

  • Applaus für den aktuellen Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie- Wohl der Arbeitnehmer im Blick gehabt

    In der aktuellen Sitzung des Diözesanfachausschusses "Gesellschaft gestalten" des Kolpingwerkes im Bistum Trier waren sich die Teilnehmenden schnell einig, dass der jüngst erzielte Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie einen positiven Durchbruch und längst überfällige Wahlmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen hat, namentlich die verkürzte Vollzeit und die Wahloption.

    Rückblick: Schon vor über zwei Jahren, am 22. Januar 2016, veröffentlichte der Diözesanfachausschuss ein Positionspapier zum Thema "Sterbebegleitung von Angehörigen - Verbesserte Möglichkeiten für Arbeitnehmer". Das Papier forderte von Politik und Regierung die Schaffung einer für Arbeitnehmer frei wählbaren Option zur Freistellung von vertraglichen Arbeitspflichten, zur Gewährleistung der Pflege und Begleitung von Angehörigen in deren letzten Lebensphase. Weiterhin wurde ein voller Lohnausgleich für Arbeitnehmer durch Gegenfinanzierung mittels der gesetzlichen Sozialversicherungen gefordert.

    Wie der Fachausschuss mit Anerkennung feststellt, haben nun die Tarifparteien für die Metall- und Elektroindustrie den Grundgedanken dieser postulierten Forderungen realisiert und darüber hinaus sogar noch flexibler gestaltet und den Arbeitnehmern endlich deutlich mehr Selbstbestimmung für den Umgang mit der Arbeitszeit eingeräumt. Sowohl die Schaffung der verkürzten Vollzeit wie auch die der Wahloption ein tarifliches Zusatzgeld auch in Form von freier Zeit zu nehmen, ermöglicht allen Arbeitnehmern eine bisher nicht gekannte Mündigkeit im Umgang mit der eigenen Lebenszeit und stärkt somit die Eigenverantwortung.

    Für diesen mutigen Schritt ernten die Tarifparteien von den Mitgliedern des Fachausschusses nicht nur volle Zustimmung sich auf dem richtigen Weg zu befinden sondern auch anerkennendes Lob.
    Gleichzeitig sendet der Ausschuss einen dringenden Appell an alle anderen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in Deutschland, dieses zukunftsweisende Prinzip in ihren Tarifabschlüssen ebenfalls zu etablieren.

    Abschließend wird erneut die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine Gegenfinanzierung durch die sozialen Sicherungssysteme zumindest anteilig zu ermöglichen, damit sich auch wirklich jeder Arbeitnehmer eine verkürzte Vollzeit oder die Wahloption bei Bedarf leisten kann.

  • Unsere Gesellschaft braucht den Sonntag!

    Der Schutz des Sonntags wird immer wieder ausgehöhlt, das zeigt die aktuelle Diskussion um eine Verkaufsöffnung am Heiligabend, der in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt. Der Bundeshauptausschuss hat jetzt ein deutliches Zeichen gesetzt.

    Hier der Wortlaut der Erklärung, die vom Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland am 12. November in Stuttgart beschlossen wurde:

    Unsere Gesellschaft braucht den Sonntag!

    #Kolpingwerk Deutschland – Unser Konsumverhalten zwingt immer mehr Menschen dazu am Sonntag zu arbeiten!

    Millionen von Frauen und Männer beispielsweise in Pflege und Gesundheit, im Nah- und Fernverkehr, in Gastronomie und Kultur sowie bei Ordnungs- und Rettungsdiensten müssen am Sonntag zum Wohle anderer arbeiten. Dafür müssen wir ihnen dankbar sein!

    Zugleich stellt sich die Frage: Müssen wir wirklich sonntags shoppen gehen? Reicht es uns nicht von Montag bis Samstag einkaufen zu können? Ist es wirklich nötig, dass wir durch unser Konsumverhalten immer mehr Menschen dazu zwingen, sonntags zu arbeiten?

    In unserem Grundgesetz ist in Artikel 140 i.V.m. Art 136 ff WRV formuliert: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Seit der Föderalismus-Reform im Jahre 2006 obliegt der Ladenschluss in die Zuständigkeit der Länder. Etliche Bundesländer haben seitdem die bisherigen Regelungen erheblich gelockert.

    Das Kolpingwerk warnt vor einer zu maßlosen Liberalisierung des Ladenschlusses in den Bundesländern und erwartet einen konsequenten Schutz des Sonntags. Dies gilt auch, wenn der Heiligabend auf einen Sonntag fällt.

    Bereits in der Woche kommt durch eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten eine erhebliche Mehrbelastung auf Arbeitnehmende mit ihren Familien und Angehörigen zu. Dabei belastet die nicht immer mögliche Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt ohnehin schon den Alltag vieler Menschen. Unsere Gesellschaft braucht deshalb verlässliche und geschützte Ruhephasen, in der sie zu sich selbst finden und wieder Kraft tanken kann. Ein geschützter Tag in der Woche hat deshalb eine zentrale soziale Bedeutung für Familien und Freundeskreise, Verbände und Vereine. Der Sonntag muss ein besonderer Tag bleiben, als Tag der Erholung, der Gemeinschaft, der Kultur und des religiösen Lebens.

    Gerade eine Gesellschaft, die geprägt ist von Freiheit des Individuums, vielfachen Optionen, Geboten statt Verboten und daher heterogen strukturiert ist, und die sich vorwiegend an wirtschaftlichen Interessen ausrichtet, braucht im gleichen Maße allgemeinverbindliche Vereinbarungen um den Einzelnen von den belastenden Auswirkungen eines egoistischen Konsumverhaltens anderer zu schützen. 

  • Durch Einwanderungsgesetz Fachkräftemangel beseitigen

    Der drohende Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt soll durch ein Einwanderungsgesetz bekämpft werden. Dafür hat sich der Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland ausgesprochen.

    Das Kolpingwerk Deutschland fordert die Bundesregierung auf, ein Einwanderungsgesetz auf den Weg der Gesetzgebung zu bringen, um unter anderem die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte in Zukunft besser auch nach den Bedürfnissen unseres Arbeitsmarktes steuern und gestalten zu können. Die Regelungen zum Asylrecht bleiben von unserer Forderung nach einem Einwanderungsgesetz unberührt.http://www.kolping.de/typo3/#_ftn1

    Das Kolpingwerk Deutschland fordert den Gesetzgeber auf, folgende Punkte in einem Einwanderungsgesetz zu berücksichtigen:

    1. Die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte zur Arbeitsaufnahme ist flexibel, effizient und nachvollziehbar zu steuern und zu kontrollieren.

    2. Ein Punktesystem, zugeschnitten auf die Bedürfnisse des deutschen Arbeitsmarktes, ist festzulegen. Das Punktesystem soll sich an Drittstaatsangehörige wenden, die zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einwandern wollen.

    • Das Punktesystem muss die Sprache, die schulische Qualifikation, die Ausbildung, das Alter und den Ausbildungsstand, sowie das Arbeitsplatzangebot als Indikatoren beinhalten.
    • Die Feststellung und Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen muss schnell erfolgen. Dazu müssen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und weitere berufsqualifizierende Bildungseinrichtungen mit den Betrieben zusammenarbeiten und genügend Qualifikationsangebote vorhalten. 
    • Für Berufe, in denen Fachkräftemangel herrscht, soll eine Einwanderung möglich sein, ohne einen Arbeitsvertrag zu besitzen (Potentialzuwanderung).

    3. Der Bundestag soll unter Berücksichtigung der arbeitsmarktpolitischen Bedürfnisse jedes Jahr das Kontingent der Einwanderung festlegen.

    4. Durch einen einheitlichen Fachkräftebegriff ist zu verdeutlichen, dass nicht nur Hochschulabsolventinnen und -absolventen einwandern können, sondern auch Menschen mit anderen Berufsqualifikationen.
     
    5. Einwanderung darf nicht dazu benutzt werden, das Lohnniveau zu senken. Auch für ausländische Fachkräfte, sind die einschlägigen tarifrechtlichen Regelungen bzw. die bestehende Gesetzeslage anzuwenden.
     
    6. Einwanderinnen und Einwanderer sollen bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit (also bei vorhandenem Arbeitsvertrag) ihre Familie (Kernfamilie)¹ mitbringen können.

    Darüber hinaus sollte in einem Einwanderungsgesetz zusätzlich geregelt werden:
    1. Aus humanitären Gründen ist Asylsuchenden, deren Status anerkannt ist, die Möglichkeit zu geben, in Deutschland einen Einwanderungsantrag zu stellen.
    2. Integrierten Flüchtlingen, deren Flüchtlingsstatus erloschen ist, die aber in Deutschland bereits beruflich integriert sind, soll die Möglichkeit zur Einwan-derung gegeben werden.
    3. In Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kindern aus Familien mit aufgehobenen Flüchtlingsstatus, soll die Möglichkeit zur Einwanderung gegeben werden.
    4. Der Verlust einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle darf nicht automatisch zur Ausreise aus Deutschland führen. Hier bedarf es ausreichender Übergangsfristen und der Unterstützung der Agenturen, um eine neue Ausbildungs- bzw. Arbeitsstelle zu finden.
    5. Die Maßgabe, dass ausländische Auszubildende ihren Lebensunterhalt gänzlich aus eigenen Mitteln sichern müssen, ist zu ändern. Der Zugang zur Ausbildungsförderung ist zu ermöglichen.
    6. Aus dem Ausland kommende junge Erwachsene, die nach einem Bildungsaufenthalt (z.B. Freiwilligendienst) eine Ausbildung in Deutschland beginnen wollen, sollen dies auch aus Deutschland heraus beantragen können.
    7. Um nach der Ausbildung eine Weiterbeschäftigung in Deutschland zu ermöglichen, ist eine Antragstellung schon während der Ausbildung zu gewähren.

  • Prekäre Lebenslagen, Familiennachzug, Europa

    Der Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland erklärt: Am Umgang mit diesen Themen werden wir die neue Bundesregierung messen!

    1. Prekäre Lebenslagen

    Deutschland geht es gut. Es sind so viel Menschen in Beschäftigung wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Die Steuereinnahmen sprudeln auf Rekordhöhe. Die wirtschaftliche Wachstumsrate zeugt von einer positiven ökonomischen Entwicklung.

    Deutschland geht es gut. Für einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung ist diese Feststellung jedoch aufgrund ihrer Situation eher ein Hohn. Dazu zählen Menschen, die aus dem prekären Beschäftigungsmarkt und der Erwerbslosigkeit nicht herauskommen. Sie partizipieren nicht mehr am volkswirtschaftlichen Fortschritt, fühlen sich ausgegrenzt und gehen oftmals auf Distanz zu jenen, die sie für ihre frustrierende, wirtschaftlich prekäre und in der Konsequenz auch als Ausgrenzung erlebte Situation mitverantwortlich machen.

    Das Kolpingwerk Deutschland erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie diesen Menschen besondere Aufmerksamkeit schenkt. Politischen Entscheidungen müssen auf ihre Wirkungen auf die Angehörigen im unteren wirtschaftlichen und sozialkulturellen Segment hin überprüft werden.

    Insbesondere Langzeitarbeitslosen müssen neben den bisherigen Angeboten zur Ausbildung und Qualifizierung weitere Beschäftigungsmöglichkeiten durch die zusätzliche Schaffung öffentlich geförderter Beschäftigung angeboten werden. Träger von Maßnahmen der beruflichen Integration müssen weiterhin mit entsprechend notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet und bürokratische Hürden abgebaut werden. Die Bundesagentur für Arbeit ist an diesem Ziel auszurichten.

    Menschen, die sich abgehängt fühlen und nicht mehr an soziokulturellen Gemeinschaften teilnehmen können, werden sich auf Dauer von unserem gesellschaftlichen System distanzieren. Dieses muss eine sich dem Gemeinwohl verpflichtende Bundesregierung verhindern. Nicht zuletzt auch deshalb, da über kurz oder lang diese Menschen über den Erfolg oder Misserfolg unserer Demokratie mitentscheiden.

    2. Familiennachzug

    Deutschland geht es gut. Das trifft aber nicht auf alle Menschen zu. Viele derjenigen, die – verfolgt und bedroht durch Krieg und Gewalt – nach Deutschland geflohen sind, sind mit ihren Gedanken bei ihrer Familie, die sie in ihrer Heimat zurücklassen mussten. Sie möchten gemeinsam als Familie in Deutschland leben und sich in die Gesellschaft integrieren.

    Eltern und ihre Kinder gehören zusammen. Eine Aussetzung des Familiennachzugs darf es deshalb nicht geben. Das Kolpingwerk Deutschland fordert daher die neue Bundesregierung auf, den Familiennachzug nicht willkürlich einzuschränken und Eltern und ihren Kindern Schutz zu gewähren. Ein parteipolitisches Taktieren im Ringen um ein für einzelne Parteien positives Ergebnis der Koalitionsverhandlungen darf nicht auf dem Rücken von Familien ausgetragen werden, deren Angehörige in großer Not nach Deutschland geflohen sind.

    In diesem Zusammenhang wird zugleich auf eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus hingewiesen.

    3. Europa

    Deutschland geht es gut. Damit dies so bleibt, brauchen wir ein starkes Europa. Angesichts der aktuellen Herausforderungen und Problemlagen ist der Zusammenhalt Europas in einem noch nie dagewesenen Maß bedroht. Der Prozess der Europäischen Integration kann nur gelingen, wenn Europa nicht nur im Sinne einer Wirtschaftsunion, sondern auch als politische Union zusammenwächst.

    Auf die globalen Herausforderungen unserer Zeit muss Europa mit einer Stimme antworten. Dazu gehören eine verstärkte gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine gemeinsam organisierte Entwicklungspolitik, auch um Fluchtursachen einzudämmen und zu bekämpfen. Was die europaweite Verteilung von Geflüchteten betrifft, so fordern wir dazu auf, den Weg, wenn auch zäher Verhandlungen, erneut zu beschreiten. Es muss jede Gelegenheit genutzt werden, um mit den europäischen Partnern eine gemeinsame Linie bei der Unterbringung und Verteilung Geflüchteter zu finden. Denn hier geht es um Menschen!

    Eine politische Union bedarf einer verbindlichen Abstimmung von Fiskal-, Wirtschafts- und Sozialpolitik zwischen den Mitgliedsstaaten. Neben der konsequenten Einhaltung der Stabilitätskriterien kann Europa als Raum der Solidarität nur gelingen, wenn schrittweise an einer Anhebung von Sozialstandards gearbeitet wird. Ziel einer Sozialunion darf kein Sozialdumping sein. Deutschland muss sich dafür einsetzen, dass die wirtschaftlichen Ungleichgewichte in Europa abnehmen. Nur so wird die europäische Union nicht nur als Wirtschafts-, sondern auch im Sinne einer Werte- und Sozialunion gelingen.

    Die Europäische Kommission darf nicht auf die Rolle als Hüterin der Verträge beschränkt werden, sondern muss, wo Probleme auf europäischer Ebene – unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips – am besten gelöst werden können, Gestalterin politischer Prozesse sein. Wir fordern die künftige Bundesregierung auf, die verschiedenen Reformvorschläge aus der Europäischen Kommission und der französischen Regierung ernsthaft zu prüfen und im aktiven Dialog mit den Mitgliedsstaaten und Institutionen der Europäischen Union den Weg mutiger Reformen zu beschreiten.

    Erklärung des Bundehauptausschusses des Kolpingwerkes Deutschland am 12. November 2017 in Stuttgart

     

  • 10 Erwartungen an den neuen Bundestag

    Kolping-Tipps für den Koalitionsvertrag: Der Bundesvorstand hat seine Erwartungen an die neu gewählten Abgeordneten des 19. Deutschen Bundestages formuliert.

    „Der Zusammenhalt der Gesellschaft und die Frage der Generationengerechtigkeit sind für uns von besonderer Bedeutung. Im Zuge des demografischen Wandels wird die Frage einer gerechten Verteilung von Lasten zwischen den Generationen immer wichtiger. Eine stetig wachsende Zahl älterer Bürgerinnen und Bürger steht einer geringer werdenden Zahl jüngerer Menschen im Erwerbsalter gegenüber. Dadurch stellt sich die Frage, wie für die heutigen und zukünftigen Rentnergenerationen ein auskömmlicher Ruhestand gewährleistet werden kann, ohne dass eine Generation ungerecht belastet wird.“
    Darauf weist der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland in seinen „zehn Erwartungen an die Abgeordneten des 19. Deutschen Bundestages“ hin. Hier die wichtigsten Aussagen:
    1. Familie

    • Weiterer Ausbau von Betreuungsplätzen und die Schaffung eines entsprechenden Rechtsanspruchs für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit;
    • gleichwertige Unterstützung von Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen;
    • Intensivierung der gesellschaftlichen und politischen Diskussion um die Thematik der häuslichen Pflege.


    2. Schutz des Lebens

    • Den Schutz und den Wert des menschlichen Lebens vom ersten bis zum letzten Augenblick nicht in Frage zu stellen;
    • Förderung von Menschen mit Behinderungen insbesondere durch eine ideologiefrei umgesetzte Inklusion, die die spezifischen Bedürfnisse vom Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellt;
    • Ablehnung des „Praena-Tests“ ohne therapeutischen Nutzen als Pflichtleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Beibehaltung des in Deutschland bewährten Embryonenschutzes.


    3. Bildung

    • Stärkere Betonung der Gleichwertigkeit von dualer Ausbildung und Studium;
    • bundesweite Regelung, die jungen Menschen Freiräume zur Entfaltung eigener Interessen jenseits von Schule, Ausbildung und Studium ermöglicht;
    • eine bundesweite Debatte über die Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungsföderalismus im Hinblick auf Mobilität, Vergleichbarkeit der Abschlüsse und der Finanzierung.


    4. Arbeitswelt und Sozialpartnerschaft

    • Stärkung der gelebten Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern  sowie der Tarifbindung in Deutschland;
    • Erhalt des im Artikel 140 des Grundgesetzes festgelegten Schutz des Sonntages als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung;
    • Bewertung der Chancen und Risiken der Digitalisierung der Arbeitswelt und Bereitstellung der nötigen Instrumente im Bereich Bildung und Weiterbildung.

     

    5. Gesundheit und Pflege

    • Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung;
    • Integration aller Menschen in die gesetzlichen Krankenkassen und Entgegensteuern einer Zweiklassenmedizin;
    • Sicherung der kostenfreien, gleichwertigen und qualitativen Ausbildung der Pflegeberufe sowie der leistungsgerechten  und tariflichen  Bezahlung aller Pflegekräfte sowie ausreichende, bezahlbare Pflegeplätze.


    6. Alterssicherung und Altersvorsorge

    • Verhinderung von Altersarmut durch eine Sockelrente und generationengerechte Weiterentwickelung des Rentensystems;
    • Erziehungszeiten besser und Pflegezeiten stärker anerkennen;
    • Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung.


    7. Integration von Geflüchteten

    • Nachhaltige und langfristige Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft durch Qualifizierung, Bildung und Wohnen;
    • Schaffung eines Bundesministeriums für Integration und Zuwanderung;
    • Integration als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe in Bund, Ländern und Kommunen.


    8. Fluchtursachen

    • Eine verantwortungsvolle Außenpolitik, die entwicklungspolitisches Engagement als entscheidendes Instrument versteht und so zur Vermeidung und Überwindung internationaler Konflikte und Fluchtursachen beiträgt;
    • Verdoppelung des Etats des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für eine nachhaltige entwicklungspolitische Arbeit;
    • Unterlassung von Waffengeschäften in Krisen- und Kriegsgebieten; darüber hinaus Veröffentlichung aller genehmigten Waffengeschäfte.


    9. Eine Welt/Bewahrung der Schöpfung

    • Einhaltung des Klimaschutzabkommens und Umsetzung der internationalen Klimaschutzvorgaben (Vorbildfunktion);
    • Konsequenter Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger, Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energieträger und Unterstützung von Schwellen- und Entwicklungsländern;
    • Förderung eines nachhaltigen, ressourcenschonenden Konsums, Stärkung des fairen Handels.


    10. Europa

    • Vertiefung des europäischen Integrationsprozesses in Fragen der Sozialpolitik;
    • Schaffung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik;
    • institutionelle Reform der Europäischen Union unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips mit der Perspektive der Schaffung einer „europäischen Regierung“. 
  • Armut trägt zur Spaltung unserer Gesellschaft bei

    Kolpingwerk DV Trier unterstreicht Stellungnahme des Kolpingwerkes Deutschland

    Obwohl es in Deutschland immer mehr arme Menschen gibt, ist Armut nach wie vor ein Tabuthema. Die Betroffenen werden dadurch an den Rand der Gesellschaft gedrängt, was erhebliche Risiken für unser gemeinschaftliches Zusammenleben birgt. Dies betont der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland in einer Erklärung, die das Kolpingwerk Trier unterstreicht.

    „Armut ist ein komplexes Thema. Das macht es in der Berichterstattung oft schwierig.“ so Harald Schmillen, Stellvertretender Diözesanvorsitzender und Beauftragter für berufliche Bildung im Kolpingwerk Diözesanverband Trier. „Letztlich jedoch steckt viel sozialer Sprengstoff darin. Wir sind also als Gesellschaft gut beraten, uns damit auseinander zu setzen.“

    Die Ursachen für Armut seien vielfältig. Armut beginne dort, wo Menschen nicht (mehr) an den allgemeinen gesellschaftlichen Lebensprozessen und kulturellen Alltagserfahrungen teilnehmen können und wenn es Menschen verwehrt bleibt, ihre Fähigkeiten zu entwickeln.

    Die offensichtlichste Form von Armut sei finanzieller Natur und könne vielfältige Gründe haben: Langzeitarbeitslosigkeit, niedrige Erwerbseinkommen, unterbrochene Erwerbsbiografien oder atypische Beschäftigungsverhältnisse seien nur einige Beispiele. Auch die „vererbte Armut“ sei in diesem Kontext ein wichtiges Thema. So werde sich das Leben von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit unterschiedlichen Ressourcenvermögen trotz vergleichbarer intellektueller Fähigkeit in der Regel entgegengesetzt entwickeln.
    Das bedeute: Wer in eine arme Familie hineingeboren wird, kommt hieraus so schnell nicht mehr heraus und Armut manifestiert sich. Dadurch werde das individuelle Leistungsprinzip als bisheriger kultureller Konsens ad absurdum geführt.
    Es sei sogar so, dass arme Menschen sich aus der Gesellschaft zurückziehen und sich dann mit mangelnder Teilhabe konfrontiert sehen. Das führe zu einer soziokulturellen Spaltung, die sich auch im politischen Sektor nachteilig auswirke. Es liege demnach im Eigeninteresse der Gesellschaft als Ganzes, armen Menschen eine Lobby zu verschaffen. Dies sei vor allem Aufgabe der Sozialverbände. Bildung – verstanden als ganzheitliche Bildung inklusive der Vermittlung persönlichkeitsbildender Kompetenzen – sei hierbei eine wesentliche Voraussetzung für eine Gesellschaft ohne Armut.

  • Aufruf auf Verzicht der Sonntagseinkäufe in der Vorweihnachtszeit

    Der Kolping Diözesanverband Trier ruft dazu auf, auch in der Vorweihnachtszeit auf Sonntagseinkäufe zu verzichten und hierdurch Rücksicht auf die Familien der im Einzelhandel Beschäftigten zu nehmen. Solidarisch mit der "Allianz für den freien Sonntag", einem Bündnis, das sich für sozialverträgliche Arbeitszeiten einsetzt, hat sich der Diözesanvorstand des katholischen Sozialverbandes mit den Auswirkungen des rheinland-pfälzischen Ladenschlussgesetzes und seiner insbesondere für Sonntagsöffnungen zu liberalen Regelungen auseinandergesetzt. Mit den vor allem in der Adventszeit ausufernden Öffnungszeiten würden nicht nur die Einsatzzeiten der vielen jungen Mütter und Väter zu Lasten deren Familien erheblich ausgeweitet. Auch sei dieser Wettkampf um maximale Öffnungszeiten vor allem für Kleinbetriebe ruinös und begünstige große Handelsketten, schlussfolgert der sozialpolitische Sprecher des Kolpingwerks Werner Hammes (Neuwied).

     „Ohnehin nimmt die Zahl der sonntags Arbeitenden seit Jahren kontinuierlich zu.“ stellt Hammes fest. Sei dies jedoch in einigen Berufen unvermeidlich, so werde durch Sonntagsöffnungen ein unnötiger und letztlich kundenunfreundlicher Mitmachzwang auf den gesamten Einzelhandel ausgeübt. Aus zum Teil lächerlichen Anlässen würden in vielen Städten und Kommunen Verkaufsöffnungen an Sonn- und Feiertagen genehmigt und auf diese Weise die gesetzlich erlaubte Höchstzahl ausgeschöpft, und dies trotz der Auswirkungen auf das Familienleben zahlreicher Einzelhandelsbeschäftigter.

    Das Kolpingwerk Diözesanverband Trier fordert daher eine Einschränkung der Ladenöffnungsregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen. Den grundsätzlich arbeitsfreien Sonntag sieht der Sozialverband als eine kulturelle und sozialpolitische Errungenschaft, die nicht der zunehmenden Kommerzialisierung des Lebens geopfert werden dürfe. Neben der religiösen Bedeutung komme dem Sonntag und den religiös-christlich ausgerichteten Feiertagen auch die soziale Funktion der Taktung des sozialen Lebens zu.

    Text: Andreas Heinrich

  • Lohnniveau auch im Blick auf die Alterssicherung gestalten

    Kolping-Landesverband Rheinland-Pfalz zum Mindestlohn
    Mainz / Trier– „Adolph Kolping würde heute für den Mindestlohn und die Mütterrente kämp-fen“, zitierte Matthias Donauer den Erzbischof von Bamberg, Ludwig Schick. Donauer sprach vor dem Arbeitskreis Landespolitik des Kolping-Landesverbandes Rheinland-Pfalz. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 sei eine vom Kolpingwerk lange geforderte Maßnahme zur Lohngerechtigkeit durch den Gesetzgeber realisiert worden, so Donauer weiter. Nach der „Starthöhe“ von 8,50 € pro Stunde werde der Mindestlohn ab 1. Januar 2017 auf 8,84 € pro Stunde ansteigen. Kolping begrüße ausdrücklich diese Entwick-lung. Die Erhöhung um 34 Cent könne und dürfe aber nur der erste Schritt zu einem aus-kömmlichen Lohnniveau für die Menschen sein, die in den Mindestlohn-Branchen arbeiten.
    Der AK Landespolitik, dem drei Vertreter des Kolpingwerkes im Bistum Trier angehören, sprach sich für weitere Steigerungen beim Mindestlohn aus, wenn künftige Altersarmut ver-hindert werden soll. Schon heute seien immer mehr Menschen auf die Unterstützung durch Grundsicherung im Alter angewiesen, weil ihre Rente noch unter dem Grundsicherungssatz liegt. „Der Gesetzgeber ist gefordert bei künftigen Rentenreformen besonders die Auswir-kungen des Mindestlohns auf die Renten zu berücksichtigen

  • Tarifflucht stoppen - Sozialpartnerschaft stärken

    Das Kolpingwerk Diözesanverband Trier sieht sich als Arbeitnehmerorganisation mit  berufs- und sozialpolitischer Verpflichtung. Die jährliche Herbsttagung der Vorsitzenden der Kolpingsfamilien im Bistum Trier hat vor diesem Hintergrund die Herstellung gleicher Beschäftigungs- und Einkommensbedingungen  in Deutschland gefordert.

    Wesentliche Missstände bei der Einkommensentwicklung beklagen die Kolpingvertreter vor allem bei der ungleichen Bezahlung von Frauen und Männern sowie von Jung und Alt. So verdienten inmanchenBranchenFrauennochimvergangenenJahrbiszu 30ProzentwenigeralsihremännlichenKollegen.HäufigspielebeidieserDifferenzdie Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Rolle sowie die Tatsache, dass Führungspositionen oftmals als Vollzeitarbeitsplätze strukturiert sind. Junge Menschen unter 35 Jahren seien mehr als dreimal häufiger beschäftigt alsältereArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer, und sie sind wesentlich häufiger von Leiharbeit und atypischer Beschäftigung betroffen. Fast ein Drittel der unter 25 jährigen Beschäftigten verfügten über einmonatlichesBruttoeinkommenvonwenigerals1.500Euro. In diesem Zusammenhang prangert das Kolpingwerk auch die ungleiche Bezahlung bei Leiharbeit und Werkverträgen an, die unter dem Vorwand wirtschaftlich erforderlicher Flexibilität nicht selten Einfallstor für Dumpinglöhne und schlechtere Arbeitsbedingungen seien.

    Als wesentliches Instrument bei der Bekämpfung dieser Fehlentwicklungen sieht das Kolpingwerk die Stärkung der tariflichen Sozialpartnerschaft und wirksame gesetzliche Maßnahmen gegen die verbreitete Flucht aus tariflichen Strukturen. „Tarifflucht höhlt soziale Markwirtschaft aus“ so die einmütige Auffassung der Kolpinger. Hierfür sprächen klare Fakten: Liegt z. B. das durchschnittliche Bruttogehalt eines Kfz-Mechatronikers in Deutschland aktuell bei rund 2.524 Euro, so werden in tarifgebundenen Betrieben im Schnitt 2.860 Euro und damit rund 13 % mehr gezahlt.

    Die Abnahme der tariflichen Bindung führt nicht nur zu einer schwächeren Durchsetzungskraft von Arbeitnehmerinteressen in den einzelnen Betrieben, sondern auch bei Flächentarifen und Allgemeinverbindlich-Erklärungen. Perspektivisch verstärkt diese wirtschaftspolitische Fehlentwicklung sowohl den Fachkräftemangel als auch die Altersarmut.

    Die Vorsitzendentagung des Kolpingwerks im Bistum Trier fordert daher

    1.  dieTarifpartnerauf,füralleBeschäftigtenbeigleicherQualifikationundTätigkeit, denGrundsatzgleicherLohnfürgleicheArbeitanzuwenden.

    2.  die Politik auf, sich für die Forderung von verpflichtenden Branchenlöhnen einzusetzen.

    3.  die Politik auf, das Instrument der Allgemeinverbindlich-Erklärung von Tarifverträgen zustärken.

  • Mutterschutz bewahren

    Das Mutterschutzgesetz sorgt in Deutschland dafür, dass sechs Wochen vor dem berechneten Entbindungstermin und acht Wochen nach der Geburt Mutter und Kind keinen gesundheitlichen Gefahren durch die mütterliche Berufstätigkeit ausgesetzt sind. „Das Gesetz von 1952 zu modernisieren und zu prüfen, welche Veränderungen in der Arbeitswelt neue Schutzmaßnahmen erforderlich machen, ist sinnvoll. Das darf aber im Ergebnis nicht dazu führen, den Mutterschutz aufzuweichen“, fordert Klaudia Rudersdorf, die Vorsitzende des Bundesfachausschusses Ehe, Familie, Lebenswege des Kolpingwerkes Deutschland. Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Mutterschutzrechts im Bundestag betont sie: „Familienpolitik muss das Wohl von Mutter und Kind im Fokus haben. Stattdessen folgt sie zunehmend dem Diktat der Wirtschaft, die Mütter bis kurz vor und früh nach der Geburt am Arbeitsplatz sehen will. Familien werden im Hinblick auf Erwerbstätigkeit unter Druck gesetzt.“


    Wochenend- und Nachtarbeit sind zum Beispiel bisher im Mutterschutz tabu. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das künftig anders sein – wenn die (werdenden) Mütter einverstanden sind. Der generelle Mutterschutz bewahrt Mütter und ihre Kinder vor der möglichen Entscheidung, die Angst um den Arbeitsplatz vor das körperliche Wohl zu stellen. „Ein aufgeweichter Mutterschutz würde Einzelfallregelungen von Frauen und Müttern mit ihren Arbeitgebern Tür und Tor öffnen“, kritisiert Rudersdorf. „Wir entfernen uns so von einer echten Wahlfreiheit, bei der nicht die Erwerbstätigkeit, sondern das Wohl des Kindes und die Gesundheit der Mutter im Mittelpunkt stehen.“

  • Erklärung des Kolpingwerkes Deutschland zur Integration von Geflüchteten

    Integration als gesellschaftliche Herausforderung begreifen.

    Viele Mitglieder des Kolpingwerkes Deutschland engagieren sich in der Arbeit für Geflüchtete und mit Geflüchteten. Mittlerweile liegen erste wichtige Erfahrungen aus der aktiven Integrationsarbeit des Verbandes sowie der verbandlichen Einrichtungen und Unternehmen vor. Das Kolpingwerk Deutschland will sich an der notwendigen politischen Debatte beteiligen und seine Erfahrungen in die Fachdebatten einbringen.

    Die gesamte Erklärung zum Download als PDF hier und zum Nachlesen online unter http://www.kolping.de/presse-medien/presse/pressemitteilungen/.

  • Kolpingwerk Deutschland zur Niedrigzinspolitik

    Solidarische, umlagefinanzierte soziale Sicherungssysteme sind in Zeiten niedriger Zinsen krisenfester als andere Systeme. Darauf weist der Kolping-Bundesvorstand hin:
    Als Reaktion auf den konjunkturellen Einbruch der europäischen Volkswirtschaften infolge der globalen Finanzkrise begann die Europäische Zentralbank eine schrittweise Senkung der Leitzinsen mit dem Ziel, Investitionen und privaten Konsum zu stimulieren. Während die aktuell sehr niedrigen Leitzinsen weiterhin dem Ziel dienen sollen, in Euro-Ländern mit hoher Arbeitslosigkeit und schwacher Konjunktur Investitionen und Konsum zu befördern, ergeben sich  negative Effekte für die Sparerinnen und Sparer. Dies führt mitunter zu erheblichen Folgen für die verschiedenen Formen der privaten Absicherung und Vorsorge. Darauf weist der Bundesvorstand in einer Erklärung hin.

    Die Niedrigzinspolitik der Währungsunion macht in erster Linie deutlich, dass kapitalgedeckte Vorsorgemodelle anfällig sind. Die Entwicklungen um die Riesterrente und andere Produkte zur Alterssicherung, aber auch um die privaten Krankenversicherungen veranschaulichen, dass der Kapitalmarkt keine sichere Bank ist. Die Auswirkungen der Nullzinspolitik bestätigen, dass die Umlagefinanzierung in den Sozialversicherungen anderen Finanzierungsformen überlegen ist. Die Riester-Politik, die stellvertretend für die Individualisierung von Risiken steht, ist gescheitert! Was ursprünglich als die große Antwort auf den demografischen Wandel und als Beitrag zur Eigenverantwortung gefeiert wurde, entwickelt sich zu einem Seiltanz, der von den Kapitalmärken abhängig ist. Diese Art der Individualisierung von Lebensrisiken widerspricht den Prinzipien der Solidarität und des Gemeinwohls und damit der katholischen Soziallehre bzw. der christlichen Sozialethik, betont der Kolping-Bundesvorstand.

    Darüber hinaus stellt sich bei der derzeitigen Ausgestaltung der Sozialsysteme die Frage, ob die Risiken zwischen den gesellschaftlichen Gruppen gleich verteilt sind. Insbesondere die staatlich geförderte Altersvorsorge entwickelt sich zu einem Luxus, an dem Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen kaum partizipieren können. Das Kolpingwerk Deutschland bringt in diesem Zusammenhang das Rentenmodell der katholischen Verbände in Erinnerung und fordert eine politische und gesellschaftliche Debatte über die Frage, wie die Stabilität und Gerechtigkeit der sozialen Sicherungssysteme künftig wieder gewährleistet werden kann. Der volle Wortlaut der Erklärung steht auf der Homepage kolping.de zur Verfügung.

    Ansprechpartner im Bundessekretariat: Ulrich Vollmer, Bundessekretär
    E-Mail: bundessekretaer[at]kolping.de

  • Bundesvorstand zum nachsynodalen Schreiben von Papst Franziskus

  • ACA fordert die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung

    Mainz.Die Landesdelegiertenversammlung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer (ACA) Rheinland-Pfalz, getragen von den christlichen Sozialverbänden Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und Kolping fordert den Gesetzgeber auf noch in dieser Legislaturperiode zur vollen Parität der Beitragsfinanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren.

    Der zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragene Beitrag zur Krankenversicherung gehöre zu den Grundprinzipien der Sozialversicherung, erklärte Martin Plail, der Landesvorsitzende der ACA. Dies entspräche dem Solidargedanken in der Gesundheitsfürsorge, da beide Seiten davon in gleichem Maße profitieren.

    Die Delegierten kritisieren, dass seit dem 1. Jan. 2015 die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen einen möglichen, von den jeweiligen Krankenkassen festgesetzten Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,1%, teilweise auch höher, alleine tragen sollen. Deshalb appellieren die Vertreter aus den Sozialverbänden, an die Regierungsparteien Union und SPD den Mut zu haben, den ab Juli 2005 für die Arbeitgeber eingefrorenen Krankenkassenbeitrag, rückgängig zu machen.

    Die ACA-Vertreter befürchten mittelfristig eine Kostensteigerung für die Umsetzung bereits beschlossener Gesetze und damit, wenn sich nichts ändert, einen Anstieg der Krankenkassenbeiträge der ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen auf rund zwei vom Hundert des Bruttolohns. Es sei mit den Grundprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht vereinbar, dass ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen Innovationen und Reformen im Gesundheitswesen alleine finanzieren.

    Die ACA in Rheinland-Pfalz, vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der Basis der christlichen Sozialethik. Weitere Informationen zur ACA sind im Internet unter  www.aca-rheinland-pfalz.de zu finden.

  • "Mitmachen schafft Einfluss" - "Gut, wenn Sie Hilf......

    Im Vorfeld der Sozialwahl 2017 trafen sich am 20. und am 27. Februar Kolping-Mandatsträger aus den verschiedenen Bereichen der sozialen Mitwirkung und Interessierte in Saarbrücken und Koblenz.

    Die Referentin zum Thema „Selbstverwaltung und ihr Wert“, Martina Stabel-Franz war lange Referatsleiterin für Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung /Ergänzende Altersvorsorge im Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz des Saarlandes und selbst tätig in der Selbstverwaltung.

    Sie bedauerte in ihrem Vortrag, dass der Sozialwahl nicht die Bedeutung zukommt, die sie eigentlich verdient. Immerhin ist die Sozialwahl mit rund 46 Millionen Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland, gleich nach der Europa- und der Bundestagswahl. Selbstverständlich würden Sozialleistungen in Anspruch genommen, aber es sei auch wichtig, die Rahmenbedingungen mitzugestalten, sagte Kolpingmitglied Stabel-Franz. Sie vertritt die Überzeugung, dass in den Selbstverwaltungsorganen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen, der Kammern für die Menschen vor Ort etwas mitgestaltet werden kann. „Selbstverwaltung ist um ihrer selbst willen ein Gewinn, weil sie dem einzelnen Menschen hilft. Sie bietet Ansprechpartner und ermöglicht den Sozialversicherungen und anderen Organisationen eine Nähe zur Lebenswelt der Betroffenen.“

    Stabel-Franz betonte auch, dass die ehrenamtlichen Mandatsträger für ihre Mitwirkung kontinuierlich Schulungen und Informationen benötigen. Auch verschiedene Gesetzesänderungen wären nötig, die leider in dieser Legislaturperiode seitens der Bundesregierung nicht umgesetzt wurden Das helfe aber alles nichts, wenn der Wert der Selbstverwaltung nicht bekannter gemacht werde.

    Das betonten auch alle Anwesenden im Gespräch immer wieder. Es sei wichtig, dass alle, die in der Selbstverwaltung tätig sind darüber berichten, was sie tun und was man bewirken kann. Außerdem müsste die Bevölkerung erst mal wissen, was denn Selbstverwaltung überhaupt sei.

    Ein weiterer wichtiger Aspekt des Austauschs war der Hinweis, dass die ehrenamtlichen Mandatsträger selbst persönlich außerordentlich von ihrer Tätigkeit profitieren können. Das gute Gefühl, eine sinnhafte Tätigkeit auszuüben, mit der man etwas für die Gemeinschaft tut wird ergänzt durch die Möglichkeit, persönlich zu wachsen und sich weiter zu entwickeln. 

    An Hauptreferat und Gespräch schlossen sich Kurzreferate an, die das Feld weiteten, indem sie einen Blick auf Hintergründe, Grundlagen und praktische Beispiele lenkten.

    Präses Thomas Gerber zeigte die Motivation und innere Verpflichtung als Christ in der Welt tätig zu werden anhand einiger Zitate aus dem Leitbild des Kolpingwerkes, verschiedener Aussagen der Bibel und der Soziallehre.

    Jacqueline Röhm berichtete aus dem Kolpinghaus Koblenz, Hans-Heinrich Steigerwald und Manfred Kuhn vom Arbeitsbegriff des Kolpingwerkes.

    Die ehemalige Vorsitzende der ACA Rheinland-Pfalz, Silvia Berger und der aktuelle Vorsitzende Martin Plail informierten über die Arbeit der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen“ (ACA), die sich zusammensetzt aus dem Kolpingwerk, der KAB und evangelischen Arbeitnehmerorganisationen.

    Abschließend fassten Harald Schmillen und Joachim Plitzko viele der schon vorher gefallenen Aspekte zusammen unter der Überschrift „Christlich und Engagiert? Warum sich als Kolpingwerk mit der Politik beschäftigen?“ 

    Die Vielfältigkeit, Bedeutung und den Tiefgang der Veranstaltung brachte in der Abschlussrunde eine Teilnehmerin so auf den Punkt: „Ich bin total bereichert. Es ist so viel Energie, Erfahrung, Leidenschaft da. Die Zeit war gut investiert.“

     

    Vorbereitet wurden die Treffen durch den Fachausschuss „Gesellschaft gestalten“ des Kolpingwerkes im Bistum Trier. Die Kurzreferate wurden ebenfalls von Mitgliedern dieses Fachausschusses gehalten, von denen viele (sozial-)politisch engagiert und in der Selbstverwaltung tätig sind.

     

Weitere Positionen im Archiv